Frage an Thomas Oppermann von Daniel B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Oppermann,
in einem Interview mit dem Spiegel Online behaupten Sie in Bezug auf die Piratenpartei:
"Die Piraten tun immer so, als sei es das Selbstverständlichste der Welt, sich im Internet das anzueignen, was andere erarbeitet haben - ohne entsprechendes Entgelt zu leisten. Das ist kriminell und unsozial."
Halten Sie die Privatschranke im Urheberrecht für kriminell und unsozial?
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Baulig
Sehr geehrter Herr Bauling,
vielen Dank für Ihre Frage zur Schranke der Privatkopie im Urheberrecht.
Die Privatkopie ist, auch nach neuem Urheberrecht (seit Januar 2008 in Kraft), weiterhin zulässig - egal ob analog oder digital - wenn dafür kein wirksamer technischer Kopierschutz geknackt werden muss und die Vorlage für die Vervielfältigung eine legale Quelle ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig im Internet zum Download angeboten wird (z.B. auf illegalen Tauschbörsen).
Allerdings gibt es kein Recht auf Privatkopie, sondern allenfalls eine gesetzliche Erlaubnis zur Privatkopie. Dieses sog. Schranke wurde 1965 gesetzlich eingeführt, weil es technisch unmöglich war, das private Kopieren zu verhindern oder einzeln abzurechnen.
Als Ausgleich erhalten die Urheber eine pauschale Vergütung auf Vervielfältigungsgeräte und Leerträger. Dieses Vorgehen bringt die Interessen der Urheber und die Belange der Nutzer in einen angemessen Ausgleich und ist somit für alle Beteiligten eine faire Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann