Frage an Thomas Oppermann von Thomas H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Oppermann,
Bund und Länder finanzieren mit Steuergeldern Forschungsprojekte die früher oder später Neuentwicklungen mit bis hin zur Patentierung der gewonnenen Erkenntnisse führen.
Diese aus öffentlichen Geldern finanzierten Neuentwicklungen werden immer (mir ist Gegenteiliges bisher nicht bekannt, lass mich aber gern eines Besseren belehren) einzelnen Unternehmen inkl. der Patente überlassen zur weiteren meist gewinnbringenden Vermarktung.
Die Weiterverwertung dieser durch den Steuerzahler finanzierten, also der Öffentlichkeit gehörenden Erkenntnisse, wird aber verwehrt. Der Steuerzahler erhält kein Nutzungsrecht das z.B. auf OpenAccess beruhen könnte.
Der Steuerzahler der eigentlich auch eine finanziell vorteilhaftere Inanspruchnahme der gewonnenen Erkenntnisse/Patente erhalten soll, weil auch bezahlt hat, wird übergangen und stattdessen um auf die Neuerkenntnisse/Patente urheberrechtsfrei zugreifen bzw. daraus entsprechende Vorteile zu erhalten, muss er auf firmenpatentrechtlich geschütztes Material nochmal kräftig drauf zahlen (Lizenzgebühren).
Dies gilt ebenso für die durch öffentliche Gelder finanzierte Forschung selbst, die unter Umständen auf diese durch öffentlche Forschung gewonnenen neuen Erkenntnisse/Patente nicht zurückgreifen darf und sich somit selber behindert, bzw. wenn sie auf diese Informationen zurückgreifen und verwerten möchte, wiederum tief in die Tasche greifen muss und öffentliche Gelder (Lizenzgebühren) dafür ausgeben muss, für etwas was der Öffentlichkeit eigentlich grundsätzlich schon gehören und zur Verfügung stehen sollte.
Hier beisst sich also die Katze in den Schwanz und der Dumme ist der Steuerzahler. Daher würde es mich interessieren wie Sie diesen Betrug am Steuerzahler gedenken zu begegnen?
mit freundlichen Grüßen,
Thomas Halbeck