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Thomas Oppermann
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Frage von Daniel K. •

Frage an Thomas Oppermann von Daniel K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

meine Frage bezieht sich auf die derzeitige Diskusion bezüglich der Verschärfung des Waffengesetzes und, da es mich konkret betrifft, auf das geplante Verbot des Paintballsports.
Bis Ende Mai soll dies zum abstimmen im Bundestag vorliegen.
Wie stehen sie zu diesem Thema?
Was wären ihre Gründe für bzw. gegen diesen Gesetzesvorschlag zu stimmen?
Darf es denn überhaupt sein, dass man zehntausenden von Menschen ihr liebstes Hobby verbietet und sie zusätzlich kriminalisiert auf Grund von Aussagen, die nicht den Tatsachen entsprechen und schon des öffteren wissenschaftlich belegt wurden?
An dieser Stelle verweise ich auf ein wissenschaftliches Gutachten welches von Dipl.-Päd. Linda Steinmetz im Auftrag der Volkswagenstiftung verfasst wurde.
Link: http://www.dpl-online.de/images/stories/downloads/paintball-gutachten.pdf

Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Kolev

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kolev,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Änderung des Waffenrechts ist für die SPD von besonderer Bedeutung, um den Besitz von legalen Waffen besser überprüfen und kontrollieren zu können und die sich im Umlauf befindenden illegalen Waffen zu reduzieren. Diese Maßnahmen sind wichtig um präventiv gegen eventuelle Amokläufe oder ähnliches vorzugehen.

Das veränderte Waffenrecht sieht kein Verbot der Sportart Paintball vor. Im Einzelnen beinhaltet die Verschärfung des Waffenrechts folgende Kernpunkte:

1. Die Reduzierung der Anzahl legaler und illegaler Waffen
Das beinhaltet unter anderem eine häufigere Prüfung, ob jemand in der Verfassung ist, eine Waffe zu führen. Sollte dies nicht der Fall sein wird ihm Waffenberechtigung entzogen. Außerdem dürfen Sportschützen nur ihr Waffenkontingent erhöhen, wenn sie regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen. Bis Ende 2009 wird die freiwillige Abgabe von illegalen Waffen ohne Strafverfolgung behandelt.

2. Einschränkung des Umgangs mit großkalibrigen Waffen
Nach einer Einigung mit Sportverbänden sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht mit großkalibrigen Waffen im Verein schießen dürfen. Das soll verhindern, dass sich junge Menschen früh an den Umgang mit diesen Waffen gewöhnen. Ein totales Verbot schließen wir aber aus, weil die Existenz der Vereine auf dem Spiel stünde und Deutschland würde von internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen werden.

3. Die Verwahrung legaler Waffen besser sichern
Die Einführung von verdachtsunabhängigen Kontrollen der Waffenbesitzer sehen wir als notwendig an. Mit dieser Überprüfung wird die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen kontrolliert. Eine vorschriftswidrige Lagerung wird als Straftat geahndet.

4. Mit neuester Technik gegen die unberechtigte Nutzung legaler Waffen
Das bedeutet, die Einführung von biometrischen Sicherheitssystemen, um eine sichere Verwahrung der Waffen zu gewährleisten. Durch eine Einführung des Gesetzes wird eine Entwicklung dieser Produkte beschleunigt und bezahlbar gemacht.

5. Einführung eines elektronischen Nationalen Waffenregisters
Aufgrund der EU-Waffenrichtlinie vom 21. Mai 2008 sind wir verpflichtet ein computergestütztes Waffenregister zu erstellen. Das vereinfacht Kontrollen. Es soll bereits Ende 2012 umgesetzt werden.

Natürlich werden diese Maßnahmen die Gefahr, die von Waffen ausgeht, nicht aufheben. Aber die Aufgabe der Politik liegt darin, die Gefahrenquellen einzudämmen. Wir müssen eine Hemmschwelle schaffen, durch die der Umgang mit Waffen, gerade für junge Menschen, nicht selbstverständlich wird. Dadurch können wir es erreichen, dass eine Tat wie die in Winnenden die absolute Ausnahme bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann