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Thomas Ney
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Frage von Jan M. •

Sind Sie der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner „Verpflichtung zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt“ (vgl. MStV) gerecht wird?

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Antwort von
PIRATEN

Insgesamt würde ich die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als hoch bewerten. Defizite sehe ich aber vor allem in der Darstellung der Meinungsvielfalt.