Frage von Jan M. • 09.09.2021
Sind Sie der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner „Verpflichtung zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt“ (vgl. MStV) gerecht wird?
Antwort von Thomas Ney PIRATEN • 10.09.2021
Insgesamt würde ich die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als hoch bewerten. Defizite sehe ich aber vor allem in der Darstellung der Meinungsvielfalt.