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Frage von Giesbert G. •

Was halten sie von der jetzigen Ausländerpolitik ?

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Die Frage ist, was Sie unter "Ausländerpolitik" verstehen. Ich interpretiere Ihre Frage daher dahingehend, dass meine Position zur Asyl- bzw. Zuwanderungspolitik gefragt ist.

Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass beide themen voneinander getrennt betrachtet werden müssen. Artikel 16a des Grundgesetzes bezieht sich auf das Recht auf Asyl. Dieses ist - unter den dort genannten Einschränkungen - politisch Verfolgten für die Dauer der politischen Verfolgung zu gewähren. Dieses Recht halte ich für wichtig und richtig. Ebenso halte ich es für richtig, darüber hinaus auch Menschen, die unmittelbar von Krieg bedroht sind, für den Zeitraum der Bedrohung ein Recht auf Aufenthalt zu gewähren. Dieser sollte aber grundsätzlich in der jeweiligen Region - etwa in sicheren Nachbarländern - gewährleistet werden. Hierfür sollte die Bundesrepublik den aufnehmenden Ländern Unterstützung gewähren, damit sie dieser Aufgabe gerecht werden können.

Hiervon zu trennen ist die Frage der Zuwanderung, die gesetzlich anders geregelt ist. Ich halte nichts davon, beide Systeme miteinander zu vermengen. Wer weder unmittelbar von Krieg, noch von politischer Verfolgung bedroht ist, kann sich daher nicht auf das Asylrecht gemäß § 16a GG berufen. Für diese Personengruppe gilt das Zuwanderungsgesetz in seiner vom Deutschen Bundestag beschlossenen Form und reelt vor allem den Zuzug qualifizierter Fachkräfte. Wer die darin festgelegten Anforderungen nicht erfüllt, muss die Bundesrepublik wieder verlassen. Gleiches gilt für Menschen, die das Asylrecht hier dahingehend missbrauchen, dass sie hier Straftaten begehen. Dies ist gegenwärtig oft nicht der Fall.

Ich sehe also weniger ein Problem mit der formal geltenden Rechtslage, sondern mit der Durchsetzung bzw. Nichtbeachtung geltenden Rechts.