Portrait von Thomas Marwein
Thomas Marwein
Bündnis 90/Die Grünen
43 %
/ 7 Fragen beantwortet
Frage von Heiko M. •

Frage an Thomas Marwein von Heiko M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Nach dem viel kritisieren Kompromiss um 850km Singletrail und dem Aus für den Ultrabike in Kirchzarten, stellt sich die Frage nach der Zukunft des MTB Sportes im Schwarzwald.
Andere Bundesländer, insbesondere Hessen, haben es uns vorgemacht wie eine einvernehmliche Lösung aussehen kann ohne eine Wegbreitenregelung.

Die gelebte Realität zeigt doch, das MTBler seit Jahren auch auf schmalen Wegen fahren, ohne das es zu ernsthaften Problemen gekommen ist. Auch die neue Studie zeigt, das nur ein geringer Anteil von Wanderen sich "subjektiv" gestört fühlt. Argumente wie Wildschutz oder Erosion sind seit langem wissenschaftlich wiederlegt. Gerade bei uns im Ortenaukreis ist der Wald so leer, das eine solche Pauschalregelung völlig überzogen scheint. Trotzdem wird durch das Festhalten an dieser Regelung ein grosser Teil der Sportler kriminalisiert.

Den Kompromiss 850km Trail neu auszuweisen gibt es schon seit Jahren.
Dem Tourismus ist nicht geholfen, wenn in langen Genehmigungsverfahren für viel Geld ein MTB Netz aufgebaut wirde, dem die Aktzeptanz fehlt.

Erste Stimmen von Forst und Schwarzwaldverein äussern sich schon jetzt kritisch, das auf "ihren" Wegen gefahren werden soll. Da stellt sich die Frage, inwieweit der Forst und der Schwarzwaldverein von "seinen" Wegen sprechen darf.

Der Forst sollte seine Aufgabe, als öffentlich finanzierte Verwaltung, auch so verstehen, dass er dem Erholungsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung trägt und nicht nur den Interessen der Holzwirtschaft. Es werden Haftungsgründe angeführt, welche höchstrichterlich nicht zutreffen.

Dem Schwarzwaldverein ist das Engagement bei der Wegpflege hoch anzurechen. Daraus aber einen Anspruch abzuleiten der SWV könne bestimmen wer und wie die Wege benutzen darf, ist völlig überzogen. Gerade auch weil im SWV viele Mitglieder selbst MTB fahren und auch in die Wegpflege einbezogen sind.

Mich würde daher interessieren, wie Sie und Ihre Partei einer Abschaffung der 2m Regelung gegenüber stehen.

Portrait von Thomas Marwein
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mittelstädt,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerne möchte ich Ihnen antworten.

Wir GRÜNEN setzen uns ein für eine Erweiterung und Vernetzung der Mountainbike-Wegenetze insbesondere in den Mittelgebirgen. Berücksichtigt werden müssen hierbei gleichwohl auch die Interessen von Wanderern, Reitern und dem Naturschutz. Der Wald in Baden-Württemberg wird landesweit intensiv durch Erholungssuchende genutzt. Die Nutzung durch verschiedenste Sportarten neben Spaziergängern und Wanderungen ist jedoch nicht konfliktfrei. Immer wieder kommt es zu schweren, teils sogar tödlichen Unfällen. Konflikte entstehen, wenn auf schmalen Wegen der gefahrlose Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist. Nach § 37 Abs. 3 S. 3 Landeswaldgesetz ist das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite daher untersagt.

Mit dem Ziel, eine Verbesserung der radtouristischen Attraktivität für eine zunehmende Zahl von Mountainbikerinnen und Mountainbikern zu schaffen, wurde nun ein Strategiepapier zur Verbesserung des Mountainbike-Wegenetzes im Schwarzwald erarbeitet (gemeinsam mit der Schwarzwald-Tourismus GmbH, beiden Naturparken, dem Schwarzwaldverein und dem Landesbetrieb ForstBW). U.a. sollen Singletrail-Strecken verstärkt ausgewiesen werden. Ab 2014 werden in den Schwarzwald-Naturparken Pilotprojekte zur Ausweisung von Singletrails begleitet. Von besonderem Interesse ist hierbei, ob es gelingt, gegenseitige Störungen zu verringern, das Unfallrisiko zu mindern und gleichzeitig die Fahrrad- und Mountainbike-Attraktivität zu steigern.

Die Regelungen der Waldgesetze anderer Bundesländer sehen wir als nicht unkritisch. So beschränkt das neue Waldgesetz Hessens das Radfahren auf befestigte oder naturfeste Wege, auf denen bei gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist. Das Waldgesetz Bayerns beschränkt das Radfahren auf Straßen und geeignete Waldwege. Baden-Württembergs 2-m-Regelung hat gegenüber den auslegungsfähigen Begriffen „gefahrloser Begegnungsverkehr“ oder „geeignete Waldwege“ den Vorteil der Rechtsklarheit bei Haftungsfragen nach Unfällen.

Die bestehende 2-m-Regelung hat sich unseres Erachtens bewährt Sie schafft einen sinnvollen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen aller Wegenutzenden. Eine flexible Handhabung über Ausnahmeregelungen ist dort möglich, wo eine Entflechtung des Besucherverkehrs angestrebt wird oder das Unfallrisiko gering ist. Im Rahmen des im Schwarzwald gestarteten Pilotprojekts wird zu prüfen sein, ob ein Abbau von Konflikten und Risiken durch eine Entflechtung des Erholungsverkehrs bewirkt werden kann. Die Fraktion GRÜNE strebt daher keine Novellierung des Landeswaldgesetzes an.

Wir GRÜNE sind auch dafür, in Kooperation der verschiedenen Interessengruppen regional angepasste Lösungen zu schaffen und für diesen Fall auf die Möglichkeit der Ausnahmeregelungen für Singletrails im Landeswaldgesetz Gebrauch zu machen. Wie das aussehen kann, zeigt aus unserer Sicht vorbildlich das Konsenspapier für das MTB-Wegenetz im Schwarzwald, Sie finden es unter "Konsenspapier Waldstrategie" unter folgendem Link:

http://www.schwarzwald-tourismus.info/Presse/Pressemeldungen-nach-Themen/MTB-Radfahren/Mehr-Singletrails-fuer-Mountainbiker-im-Schwarzwald

Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Thomas Marwein, MdL

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Thomas Marwein
Thomas Marwein
Bündnis 90/Die Grünen