Frage an Thomas Marquardt von Ingo W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Marquardt,
das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichtes zur Beamtenbesoldung bereitet dem Land ja nun erhebliche finanzielle Probleme. Es gab neben der Expertenmeinung im Vorfeld bei der Anhörung im Landtag ja auch schon etliche Forderungen durch Berufsverbände, in Erwartung eines solchen Urteils Rückstellungen im Haushalt zu bilden. Das wurde nicht gemacht.
Sowohl bei der Frage der Erhöhung der Beamtenbesoldung, als auch bei der Frage Rückstellungen in den Haushalt enzustellen hat offensichtlich die Regierung, respektive der Finanzminister, den Landtag und dessen Abgeordnete nicht treffend beraten. Die Regierungsfraktionen haben dem Gesetzesentwurf zugestimmt.
Nun die Frage dazu : Hat das innerhalb ihrer Fraktion und auch für sie persönlich Auswirkungen bei der Entscheidungsfindung, wenn es um künftige Abstimmungen in Finanz- und Haushaltsfragen geht? Geht man nach dieser Erfahrung kritischer mit den Vorlagen und Einschätzungen des Finanzministeriums um ? Sie als Abgeordneter bzw. Ihre Fraktion ist in der Regierungssituation ist ja durch ihr Abstimmungsverhalten das Regulativ für Entscheidungen, die ihnen von Ministerium und Experten vorgeschlagen werden.
Wie bewerten sie die derzeitige Einschätzung des Finanzministers zum Urteil ? Als Leser gewinnt man ja nun den Eindruck, das man dort der Überzeugung ist, alles richtig gemacht zu haben. Teilen sie diesen Eindruck ?
Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für ihre Frage.
die Beratungen über Gesetzesentwürfe erfolgen in der SPD-Landtagsfraktion grundsätzlich unter Einbeziehung sämtlicher Argumente. Die volle Übertragung des Tarifabschlusses würde bedeuten, äquivalent 14 000 Stellen zu streichen, um das gleiche Sparvolumen zu erreichen. Dies betrifft vor allem personalintensive Politikbereiche wie beispielsweise die Innere Sicherheit, den Schulbereich, den Hochschulbereich, die frühkindliche Bildung oder den Justizbereich. Kürzungen in diesen Bereichen waren und sind für uns keine gute Alternative.
Das Urteil wird selbstverständlich von allen Beteiligten akzeptiert. Das Landesverfassungsgericht hat in einer Streitfrage zu Gunsten der Kläger entschieden und dem Gesetzgeber aufgetragen, die Übertragung des Tarifabschlusses neu zu regeln. Bei der Formulierung des neuen Besoldungsanpassungsgesetzes werden wir die Leitlinien des Urteils sehr ernst nehmen und bis Ende 2014 ein verfassungskonformes Gesetz beschließen. Dabei hat die Landesregierung auch zugesagt, zeitnah Gespräche mit den Gewerkschaften zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Marquardt