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Frage von Thomas S. •

Frage an Thomas Marquardt von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Marquardt,

H. G. kritisiert für mich nachvollziehbar, dass er laut dem Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz Rundfunkgebühren zahlen soll, obwohl er diese Art von Rundfunk ablehnt und daheim keine entsprechenden Geräte besitzt, um die Rundfunkangebote zu empfangen.

http://www.abgeordnetenwatch.de/thomas_marquardt-928-49963--f376702.html#q376702

Ihre Antwort geht an der Fragestellung m.E. komplett vorbei, anstatt dass Sie auf die von H. G. geäusserte Kritik eingehen, entbieten Sie (unbelegt)Ihre persönliche Wertschätzung des Rundfunks, Zitat:

"Er leistet eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft. Er gewährleistet eine "Grundversorgung" an Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt in den Medien. Durch den Rundfunkbeitrag ist der öffentliche-rechtliche Rundfunk weitestgehend unabhängig von Werbeeinnahmen."

Frage 1:

Da ich die von Ihnen entbotene Aussagen nicht teile, wären Sie bereit Ihre Bahauptungen zu belegen?

Frage 2:

Warum werden wir überhaupt noch trotz der Rundfunkgebühr durch eine (m.E. superdämliche) Werbung im öffentlich rechtlichen Rundfunk genervt?

Sie schreiben in 2 benachbarten Sätzen Ihrer oben verlinkten Antwort:

Zitat 1:

"Finanziell hat sich für die Bürgerinnen und Bürger nichts geändert: Sie zahlen nach wie vor 17,98 Euro."

Zitat 2:

"Die Umstellung auf die Haushaltsabgabe hat zu einem erhöhten Gebührenaufkommen geführt."

Frage 3:

Erkennen Sie den Widerspruch in diesen beiden Sätzen?

Frage 4:

Wenn Sie als hoch bezahlter Bundestagsabgeordneter den öffentlich rechtlichen Rundfunk schätzen, dürfen Sie gerne die Rundfunkgebühr (und darüber hinaus frewillig mehr) entrichten.

Ist es nicht höchst undemokratisch, dass auch diejenigen Bürger/innen zur zwangsweisen Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet werden, die mit dem Rundfunk nichts anfangen können? Wo bleibt die freie Marktwirtschaft?

Viele Grüße,
Thomas Schüller

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Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für ihre Fragen. Im Einzelnen dazu:

"Er leistet eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft. Er gewährleistet eine "Grundversorgung" an Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt in den Medien. Durch den Rundfunkbeitrag ist der öffentliche-rechtliche Rundfunk weitestgehend unabhängig von Werbeeinnahmen."

Frage 1:

Da ich die von Ihnen entbotene Aussagen nicht teile, wären Sie bereit Ihre Bahauptungen zu belegen?

Selbstverständlich garantiert der Rundfunkbeitrag den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine weitgehende Unabhängigkeit von Werbeeinnahmen. Zur Verdeutlichung: Im Jahr 2003 verzeichnete die ARD Werbeeinnahmen von 141,13 Euro. Das ZDF hatte im gleichen Jahr Einnahmen aus Werbung von 111,23 Euro. Der private Sender RTL hingegen erzielte mit 1.152,40 Millionen Euro deutlich höhere Einnahmen aus Werbung.
In Bezug auf die Gewährleistung der Grundversorgung an Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stellen ein breites Angebotsspektrum bereit, aus dem die Zuschauerinnen und Zuschauer auswählen können. Dabei muss nicht jede Sendung jedem Zuschauer gefallen. Auch mir sagt nicht jede einzelne Sendung zu.
Die Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine zur Erfüllung der Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung wurden durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mehrfach bestätigt.

Frage 2:

Warum werden wir überhaupt noch trotz der Rundfunkgebühr durch eine (m.E.
superdämliche) Werbung im öffentlich rechtlichen Rundfunk genervt?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist größtenteils gebührenfinanziert und wird nur zu einem kleinen Teil aus Werbeeinnahmen finanziert. Dies leitet sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab und ist im sogenannten Rundfunkstaatsvertrag festgelegt. Der Anteil der Werbung ist im Vergleich zu den privaten Sendern deutlich geringer. So dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weder unter der Woche ab 20 Uhr Werbung senden noch an Sonn- und Feiertagen. Vor 20 Uhr sind lediglich 20 Minuten Werbung pro Stunde erlaubt.

Sie schreiben in 2 benachbarten Sätzen Ihrer oben verlinkten Antwort:

Zitat 1:
"Finanziell hat sich für die Bürgerinnen und Bürger nichts geändert:
Sie zahlen nach wie vor 17,98 Euro."

Zitat 2:
"Die Umstellung auf die Haushaltsabgabe hat zu einem erhöhten Gebührenaufkommen geführt."

Frage 3:

Erkennen Sie den Widerspruch in diesen beiden Sätzen?

Ich erkenne keinen Widerspruch in meiner Aussage. Das gesamte Gebührenaufkommen hat sich dadurch erhöht, dass seit der Umstellung auf die neue Haushaltsabgabe mehr Gebührenzahler registriert sind. Der einzelne Beitrag hat sich für die privaten Haushalte nicht verändert, er liegt weiterhin bei 17,98 Euro. In Folge des erhöhten Gebührenaufkommens wird es zeitnah zu einer Senkung des Rundfunkbeitrags und damit zu einer Entlastung von allen kommen.

Frage 4:

Wenn Sie als hoch bezahlter Bundestagsabgeordneter den öffentlich rechtlichen Rundfunk schätzen, dürfen Sie gerne die Rundfunkgebühr (und darüber hinaus frewillig mehr) entrichten.

Ist es nicht höchst undemokratisch, dass auch diejenigen Bürger/innen zur zwangsweisen Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet werden, die mit dem Rundfunk nichts anfangen können? Wo bleibt die freie Marktwirtschaft?

Die Entscheidung über den Rundfunkbeitrag wurde von allen Länderparlamenten bestätigt. Die Rahmenbedingungen wurden von der Ministerpräsidentenkonferenz ausgehandelt. Die Landtage und Landesregierungen, die an dieser Entscheidung beteiligt waren, wurden in demokratischen Wahlen gewählt, weswegen ich auch den Rundfunkbeitrag als demokratisch betrachte. Selbstverständlich zahle auch ich als Landtagsabgeordneter die 17,98 Euro Haushaltsabgabe.
Gleichzeitig bin ich der Auffassung, dass nahezu jede Bürgerinnen und jeder Bürger über ein empfangsbereites Gerät verfügt. Hierzu zählen neben Fernseher und Radio (auch Autoradios) und neuartige Empfangsgeräte wie etwa Computer oder auch Handys mit Internetzugang, über die die entsprechenden Angebote abgerufen werden können.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Marquardt