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Frage von Markus M. •

Frage an Thomas Marquardt von Markus M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Marquardt,

halten Sie die Doppelnullrunde für viele Beamte nicht unter folgendem Gesichtspunkt für willkürlich:

Nach Art. 3 Grundgesetz hätte die Beamten bei der Übertragung des Tarifvertrages gleich behandelt werden müssen, was durch die Staffelung nicht erfolgt ist. Als sachlichen Grund für die Bevorzugung/Benachteiligung geben Sie soziale Gründe an. Frei: Spitzenbeamte=Spitzenverdiener, die mit starken Schultern die faktische Lohnabsenkung durch die Inflation besser stemmen können. Ob dies ein zulässiger Grund ist wird der VGH entscheiden.
Aufgrund der Stufen in den verschiedenen Besoldungsgruppen ist es jedoch bei ähnlichen Bezügen jedoch nicht immer zu verstehen, warum eine Person die Erhöhung bekommt und eine andere nicht.
Neben dem Extrem(!)beispiel A10 Stufe 11 Brutto 3468.57 € bekommt die volle Erhöhung und A 13 Stufe 3 Brutto 3318.09 € bekommt die Doppelnullrunde gibt es die Beispiele von A8 bis A14 im gesamte Mittelbau der Beamten.

Der Mehrverdiener bekommt nicht selten auch die höhere Besoldungsanpassung. Da dies wie oben aufgeführt von A8-A14 auftritt und personell auch keine kleine Gruppe, sondern den Mittelbau der Beamtentrifft, kann auch nicht von einer unwesentlichen Ungleichbehandlung gesprochen werden.

Die soziale Komponente kann ich in diesen Fällen nicht erkennen, vielmehr benachteiligt die SPD hier ohne Grund jemanden ohne sachlichen Grund.

Zur Klarstellung: dies soll keine Neiddebatte werden, sondern die Gesetzeswillkür aufzeigen und die komplexen Gesetze/Staffelung zur Beamtenbesoldung wurden von Politikern für Beamte gemacht und nicht umgekehrt!

Fragen:
Welchen Grund gibt es für die aufgezeigte Ungleichbehandlung (höherer Sold + höhere Besoldungsanpassung)?
Haben Sie hier für ein willkürliches Gesetz gestimmt?

Mit freundlichen Grüßen

Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage!

Das Gehalt eines Beamten mit A 10, Stufe 11 mit dem Gehalt A 13, Stufe 3 zu vergleichen, ist wenig aussagekräftig. Die Stufenzugehörigkeit hängt vom Alter ab. Es war auch früher schon so, dass man sich einzelne Stufen-Gruppen-Kombinationen heraus greifen konnte, bei denen der Beamte A mit einer niedrigeren Besoldungsgruppe und einer höheren Altersstufe mehr verdient als der Beamte B einer höheren Besoldungsgruppe und niedrigeren Altersstufe. Ein solcher Effekt besteht nur vorübergehend, keineswegs auf die gesamte Lebensarbeitszeit gesehen.

Ich halte das Gesetz nicht für willkürlich. Niemand trifft eine solche Entscheidung gerne, aber man muss sich auch die Frage nach den Alternativen stellen. Die Personalkosten von der Konsolidierung auszunehmen, war nicht möglich. Eine eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten würde für den Haushalt 2014 zusätzliche Kosten in Höhe von rund 700 Millionen Euro verursachen. Es müssten rund 14.000 Stellen gestrichen werden, um eine gleichwertige Einsparung zu erreichen. Ein Beförderungsstopp scheidet auch aus, weil er leistungsfeindlich wirkt. Auch Kürzungen von Pensionen, eine Heraufsetzung des Pensionsalters und eine Verlängerung der Arbeitszeiten erscheinen mir keine geeigneten Alternativen zu sein. Bei einer pauschalen Kürzung des Tarifabschlusses würden die unteren Einkommensgruppen wegen ihrer niedrigen Sparquote überproportional belastet.

Ich kann nachvollziehen, dass viele enttäuscht über die Entscheidung sind. Aber ich möchte wirklich darum bitten, auch die schwierigen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, die zu dieser Entscheidung geführt haben.

Thomas Marquardt