Leber_Agentur54Grad
Thomas-Markus Leber
FDP
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Frage von Rolf S. •

Freigemessener Schutt vom AKW-Rückbau wird nicht auf Sondermülldeponie gelagert. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass wenigstens gemessen, rückholbar und separat auf Hausmülldeponien gelagert wird?

Leber_Agentur54Grad
Antwort von
FDP

Mit dem Kernkraftwerk Brokdorf ist Ende 2021 das letzte Kernkraftwerk in Schleswig-Holstein vom Netz gegangen. Der Rückbau der Anlagen Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf ist eine große Herausforderung mit vielen neuen Aspekten für die betroffene Wirtschaft und die zuständigen Behörden. Dieser Herausforderung stellen wir uns als FDP verantwortungsbewusst. Dazu gehört auch der Umgang mit den zu entsorgenden Abfällen.

Aus den Zwischenlagern an den Kernkraftwerkstandorten dürfen keine Endlager werden. Die Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle darf daher nicht ins Stocken geraten. Gleichwohl sollte aber die Zeit auch dazu genutzt werden, um innovative Methoden zur Umwandlung des bereits vorhandenen Atommülls in weit weniger lang strahlende Elemente zu erforschen.

Die von Ihnen angesprochene Thematik ist den Lübeckern nicht fremd. Es gab in den letzten Jahren viele Diskussionen zur Einlagerung von freigemessenem Schutt aus den AKWs auf der örtlichen Deponie Niemark. Die Diskussionen verliefen nicht immer sachlich. Eine Sachlichkeit ist aber bei einer derart komplexen Materie zwingend notwendig. Ich selbst habe mir vor 2 Jahren vor Ort in der Anlage in Brunsbüttel ein Bild machen können. Einen ganzen Tag standen die Ingenieure des AKWs mir und meinen beiden Kollegen Rede und Antwort. Wir haben die AKW-Anlage besichtigt, haben uns den Rückbau-Prozess erklären und insbesondere auch das Freimessen des Bauschutts vorführen lassen.

Sie dürfen davon ausgehen, dass man in den zuständigen Behörden, in den AKWs und auch auf den Deponien sehr verantwortungsvoll mit dem freigemessenen Bauschutt umgehen wird. Alles was dort passiert, passiert auf der Grundlage der bestehenden Gesetze und aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Sie dürfen weiterhin davon ausgehen, dass entsprechende Maßnahmen getroffen werden, die eine Gefährdung für die Mitarbeiter und die Bevölkerung ausschließen. Dazu können auch die von Ihnen angedachten Maßnahmen gehören. Ein weiteres Freimessen auf den Deponien halte ich für eine sinnvolle vertrauensbildende Maßnahme, die die zuvor durchgeführten Freimessungen ergänzen. Ich gehe auch davon aus, dass der Schutt separat auf der Hausmülldeponie eingelagert wird.