Frage an Thomas Leimbach von Dipl.-Pys. Helmut G. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Leimbach,
Sie sind Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. Wie wollen Sie in Ihrem Amt realisieren, dass die Anträge von ehemaligen politischen Häftlingen auf Beschädigtenversorgung nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) in Verbindung mit dem Bundes- versorgungsgesetz(BVG) wesentlich schneller realisiert werden ? Wie Sie wissen, ist mein Antrag durch Ihr Amt seit fast zwei Jahren immer noch nicht vollständig bearbeitet.
Geht man in Ihrem Amt so mit ehemaligen politischen Häftlingen um, die in ihrem Leben sehr viel Leid erfahren mussten ?
Mit stark enttäuschten Grüßen
Helmut Gobsch
Anerkannter ehemaliger politscher Häftling aus Halle(Saale)
Werter Herr Gobsch,
nach den Eingaben, Beschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden und Befangenheitsanträgen, Hungerstreikankündigungen und vielen Schreiben mit herabwürdigenden Unterstellungen gegenüber fast allen mit Ihren verschiedenen Angelegenheiten befassten Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes in einem interessanten Mailverteiler, habe ich ihre Verfahren darauf durchgesehen, ob es einen Grund gibt, sie gegenüber allen anderen Bedürftigen, Schwer- und Schwerstbehinderten, Bundeswehrsoldaten, Straftatenopfer und anderen, die Leistungen vom Staat erhalten, zu bevorzugen, weil sie - wie Sie sagen - in ihrem Leben sehr viel Leid erfahren mussten.
Es täte mir sehr leid um sie, wenn Ihre Behauptungen zu den Ursachen Ihrer Leiden zuträfen, aber dieses Bedauern wird dem - wie sie wissen - auf Ihren Wunsch erstellten Fachärztlichen Gutachten nicht vorgreifen. Aber vielleicht haben Sie ja auch eine Frage, die mit meiner Kandidatur für den Landtag unmittelbar zu tun hat?
Hochachtungsvoll
Leimbach