WARUM bezahlt NRW seine Tarif- und verbeamteten Lehrkräfte bei 100% GLEICHER ARBEIT UND GLEICHEN ARBEITSVERPFLICHTUNGEN NICHT GLEICH?s.a. Artikel 24 der Landesverfassung NRW
Hallo, …A13 für alle Lehrämter ist das EINE…NOCH UNGERECHTER ist die ungleiche Netto- Bezahlung verbunden mit der ungl. Kranken- und Altersversorgung der TARIFLEHRER bei gleichen Pflichten. Bereits Frau Kraft und Frau Löhrmann, wussten davon!
Diese Handhabung NRWs widerspricht Artikel 24 der Landesverfassung. Was und wann werden Tarif- und Verbeamtete Lehrkräfte finanziell und rechtlich gleichgestellt? Ich wurde mit 37 Jahren NICHT mehr verbeamtet. Kinder und Vordienstzeiten wurden NICHT anerkannt. Heute könnte ich zur Verbeamtung 48 Jahre alt sein. Meine gesetzl. Rentenerwartung nach 30 Dienstjahren IST mindestens 1000€ MONATLICH geringer als die Beamtenpension meiner verbeamteten KollegInnen bei GLEICHER ARBEIT und GLEICHEN ARBEITSVERPFLICHTUNGEN.Ist dies gerecht? Verfassungsgemäß? WAS und WANN gedenkt die SPD NRW daran etwas zuändern…siehe auch BERLIN kehrt zur Lehrerverbeamtung 2022/23 zurück, TariflehrerInnen erhalten einen FAIREN Ausgleich ( Koaliationsvertrag Berlin 2022)
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage an mich.
Dass angestellte Lehrkräfte trotz gleicher Ausbildung und gleicher Tätigkeit nach wie vor strukturell benachteiligt werden, empfinden wir als SPD-Landtagsfraktion als große Ungerechtigkeit. Denn für uns gilt der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Ihre Frustration darüber, dass Sie nie verbeamtet wurden, kann ich daher sehr gut nachvollziehen.
Wir setzen uns schon lange dafür ein, dass endlich die Angleichung der Besoldung aller Lehrämter unabhängig von der Schulform auf A13/EG13 umgesetzt wird. Leider hat die schwarz-gelbe Landesregierung alle unsere Anträge und Gesetzentwürfe zur Angleichung der Besoldung abgelehnt und dieses Thema auf die lange Bank geschoben, obwohl die Sinnhaftig- und Notwendigkeit nicht von der Hand zu weisen sind.
Daher ist es für uns auch selbstverständlich, dass von einer Angleichung der Besoldung aller Lehrämter nicht nur die beamteten Lehrkräfte, sondern natürlich auch die angestellten Lehrkräfte profitieren sollen. Leider gestaltet sich die Umsetzung bei den angestellten Lehrkräften komplizierter, da das Land NRW, anders als bei der Besoldung der beamteten Lehrkräfte, hier nicht alleiniger Entscheidungsträger ist.
Als einer von mehreren Tarifpartnern werden wir uns in den nächsten Tarifverhandlungen dafür einsetzen, dass eine Änderung des Besoldungsgesetzes sich auch positiv auf die tarifbeschäftigten Lehrkräfte auswirkt. Auch die Forderungen der Gewerkschaften nach einer vollständigen Paralleltabelle und eine stufengleiche Höhergruppierung unter Mitnahme der Laufzeit müssen dann stärkere Beachtung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kutschaty