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Thomas Kutschaty
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Frage von Wolfgang L. •

Frage an Thomas Kutschaty von Wolfgang L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kutschaty,

Ich bin Professor an der Hochschule Düsseldorf. Da mein Antrag auf Verbeamtung nach 18 Monaten von meiner Hochschule noch nicht bearbeitet war, habe ich auf Anraten meines Berufsverbandes beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage eingereicht. Der Richter stellt in der Urteilsbegründung zunächst fest, dass die Klage zulässig ist. Im weiteren Text bezeichnet er mich als „Trittbrettfahrer“.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2015/13_K_7660_14_Urteil_20151221.html

Die telefonische Duden-Sprachberatung nimmt zu dem Begriff „Trittbrettfahrer“ wie folgt Stellung:
„Trittbrettfahrer“ ist nicht mehrdeutig besetzt, d.h. die Bedeutung von „Trittbrettfahrer“ ist unabhängig vom Kontext immer eindeutig. „Trittbrettfahrer“ ist im Gebrauch stets abwertend. Durch Anführungszeichen wird die Wirkung noch verstärkt.
Ein Professor der Sprachwissenschaft nimmt zu dem Begriff „Trittbrettfahrer“ wie folgt Stellung:
Die Urteilsbegründung ist ein juristisches Schriftstück, in dem sehr detailliert, mit großer Vorsicht bei der Wahl der Worte formuliert wird. Durch das Wort „Trittbrettfahrer“ entsteht ein Genrebruch, der im krassen Widerspruch zu der bedachten Wortwahl steht. „Trittbrettfahrer“ ist ein Wort aus der Umgangssprache, das als Metapher immer abwertend ist. Somit liegt eine Wortwahl vor, die in einem derartigen Schriftstück nichts zu suchen hat.

Warum wird man in NRW abgewertet, wenn man eine zulässige Klage einreicht?

Viele Grüße
Wolfgang Lux

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