Frage an Thomas Kutschaty von Harald S. bezüglich Recht
Thema: Inneres und Justiz
Sehr geehrter Herr Minister,
Die Landesregierung möchte mehr Frauen in Führungspositionen & hat beschlossen, dass Frauen auch dann zu befördern sind, wenn die innerhalb einer bestimmten Bandbreite etwas schlechter („im Wesentlichen gleich“) beurteilt worden sind.
Dazu Folgendes:
Es kommt der Tag X, an dem genau 50% der Führungspositionen landesweit mit Frauen besetzt sind. Das ist ja das, was die Landesregierung anstrebt. Der Logik nach müsste das Gesetz an diesem Tag außer Kraft treten, da Sinn & Zweck erfüllt sind.
Werden Sie das Gesetz an dem Tag außer Kraft setzten oder sollen Frauen danach immer noch bevorzugt werden? (Das würde ja dazu führen, dass Männer weniger als die ihnen zustehenden 50% der Führungspositionen innehaben)
Beispiel Strafvollzug. In dem ist ein Freund von mir beschäftigt. Er ist sehr erbost &erklärte folgendes: In einer geschlossenen JVA für Männer ist es nicht praktikabel, dass 50% der Bediensteten weiblich sind. Der Dienst kann so nicht „gefahren“ werden. Denken Sie nur an die Bereiche, wo die Gefangenen sich komplett entkleiden müssen, z.B. Kammer oder Verlegungen in besondere Hafträume nach Gewalt. Zudem werden sich im geschlossenen Männervollzug wohl immer weniger Frauen als Männer um Einstellung bewerben. Nehmen wir an, die JVA X. hat 100 Planstellen im AVD, davon sind 80 Männer & 20 Frauen. Nehmen wir an, es gibt 10 Führungspositionen, zB Leiter Küche, Kammer, Fahrdienst, Besuch, Pforte, Hausdienstleiter, Dienstbuchführer, LAV usw. Nach Rechnung der Regierung müssten 5 Positionen von Männern,5 von Frauen besetzt werden.
Halten Sie es für gerecht, wenn sich 5 Führungspositionen auf 80 Männer verteilen ( 1:16 ) & 5 auf 20 Frauen ( 1:4 )? Die Wahrscheinlichkeit für Frauen eine Führungsposition zu erreichen wäre viermal so hoch.
Mit freundlichem Gruß
Sonntag