Frage an Thomas Kutschaty von Sascha S. bezüglich Innere Sicherheit
SEhr geehrter Herr Kutschaty,
welche Sicherung haben Sie in Deutschland insbesondere in den Ländern. wenn sich ein Ministerpräsident z. B. seine eigene Justiz aufbauen will. Zum Beispiel werden nur die Zeugen des Täters und der Täter gehört. Unterlagen, die den Täter belasten würden, verschwinden aus der Gerichtsakte.
Da wir hier im Strafrecht sind, gibt es keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Spielen wir es mal durch. Das Opfer liegt z. B. durch schwere Körperverletzung im Krankenhaus. Die Täter erfinden Straftaten um von einem versuchten Mord abzulenken. Wenn das Opfer aus dem Krankenhaus entlassen wird, macht zuhause den Briefkasten auf und findet Schreiben. Die Anzeige wegen versuchten Mordes wurde eingestellt, Verurteilt wird er wegen Morddrohung und Körperverletzung, die er nicht gemacht hat, aber nicht gehört wurde, weil Krankenhaus. Sein Computer wurde geknackt und da sagt die Staatsanwaltschaft, neee Versuch.
Dann haben wir doch genau das Bild was ein Rechtsstaat nie von sich geben dürfte, oder? Dann beschwert er sich beim Generalstaatsanwalt, wird abgelehnt mit der Begründung, die Tatsache das er im Krankenhaus gelgen hat heißt ja nicht das er Prozess und Verhandlungsunfähig ist. Dann beschwert man sich noch beim Justizminister und der sagt nichts dazu.
Nehmen wir mal an, dass würde so stimmen. Welchen Grund hat ein Bundesland den sich seine eigene Justiz zu schaffen. Zum Beispiel weil es Straftaten von Poltikern deckt oder Wahlbetrug. Also faktisch sich selbst Vorteile verschafft. Eine solche Landesregierung, hoffentlich stimmen Sie mir zu, wären doch die letzten die dagegen vorgehen würden, oder?
Meine Frage, wie schützt sich Deutschland das so etwas nicht passiert. Da ja alle Fristen, aufgrund Krankenaus, abgelaufen wären, würden Bundesgerichte das auch nicht nehmen.
Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.
Gruß Simon