Frage an Thomas Kutschaty von Sascha S. bezüglich Recht
In der Förderalismuskommission wurde festgelegt das Justiz Ländersache ist. Warum wurde das Recht auf menschliches Leben nicht . Es kann doch nicht sein das man in Deutschland mehrfach versuchen darf ein Mensch zu töten ohne Bestrafung. Was halten Sie von der indirekten Todesstrafe? Wie wollen Sie ausschließen das ein Politiker "sich seine eigene Justiz" schafft. Welchen Stellenwert hat Opferschutz? Opfer änder Dein Leben, wir schützen die Täter"?
Sehr geehrter Herr Simon,
mit Ihrer Frage thematisieren Sie im Wesentlichen das Recht auf Leben, die Todesstrafe und den Opferschutz. Damit sprechen Sie wichtige Themenbereiche an, zu denen ich Folgendes anmerken möchte:
Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert das Recht auf Leben. Diesem Grundrecht kommt eine überragende Bedeutung zu. Deshalb ist es selbstverständlich strafbar, einen Menschen ohne rechtfertigenden Grund zu töten oder dies zu versuchen. Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (Artikel 1 Absatz 3 GG). Zudem ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden (Artikel 20 Absatz 3 GG). Dass Politiker „sich eine eigene Justiz“ schaffen könnten, wie Sie es formulieren, ist damit ausgeschlossen.
Nach Artikel 102 GG ist die Todesstrafe im Geltungsbereich des Grundgesetzes abgeschafft. Es steht daher außer Frage, dass Verhängung und Vollstreckung von Todesstrafen mit unserem Rechts- und Justizsystem völlig unvereinbar sind.
Soweit Sie den Opferschutz ansprechen, möchte ich hervorheben, dass dieses Thema für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen besonderen Stellenwert einnimmt. Der Opferschutz ist neben Prävention und Repression eine der tragenden Säulen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in unserem Land. Die Landesregierung stellt sich ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung, sich schützend vor die Opfer von Straftaten zu stellen. Sie hat zum Schutze der Opfer zahlreiche Maßnahmen und Initiativen ergriffen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im Internet u. a. unter www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kutschaty