Frage an Thomas Kutschaty von Dennis N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kutschay,
in der aktuellen Gerichtsvollzieher-Ordnung (GVO) wurde § 1 aufgehoben. In diesem § stand drin, dass der GV Beamter ist. Warum wurde die Vorschrift aufgehoben ?
MfG
Sehr geehrter Herr Norvasc,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) ist durch Allgemeine Verfügung des Justizministeriums vom 19. Juli 2012 (2344 - Z. 124.2) neu gefasst worden. Dabei handelt es sich um die von allen Landesjustizverwaltungen beschlossene bundeseinheitliche Fassung. Die Neufassung ist das Ergebnis eines Arbeitsauftrags, die Vorschriften der GVO auf Deregulierungsmöglichkeiten zu überprüfen und zu verschlanken. Deshalb sind Regelungen, die bloße Wiederholungen anderer Gesetze darstellen, gestrichen worden.
Dies betrifft unter anderem auch § 1 GVO. Die dort getroffenen Regelung, dass Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Beamtinnen und Beamte sind, ist an anderer Stelle gesetzlich geregelt, nämlich durch § 154 des Gerichtsverfassungsgesetzes, durch das Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) vom 21. April 2009 - und durch die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2005. Diese Vorschriften bestehen weiterhin.
Als Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen sind deshalb nach wie vor Landesbeamte tätig. Es besteht keine Absicht, daran etwas zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kutschaty