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Thomas Kutschaty
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Frage von Dietmar S. •

Frage an Thomas Kutschaty von Dietmar S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kutschaty,

als juristischer Laie habe ich eine Frage zum Bundesberggesetz. Dieses ist ja insbesondere im letzten Jahr im Zusammenhang mit der unkonventionellen Erdgasförderung und der Fördermethode Hydraulic Frakturing, kurz Fracking, stark in die Kritik geraten. Das BBergG scheint unser Grund- und Trinkwasser aufs Spiel zu setzen, da es kaum Prüf- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Wasser- und Umweltbehörden in den Genehmigungsprozessen zur unkonventionellen Erdgasförderung vorsieht. Es sieht offenbar auch keine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Gesamtheit der Planungen zur unkonventionellen Erdgasförderung in NRW vor, um den Flächenbedarf, die Zahl der benötigten Bohrplätze, die benötigten Wege für den Schwerlastverkehr, die Luftverschmutzung ect. abzuschätzen.
Meine Frage: Steht das BBergG damit nicht in Konflikt mit Artikel 20a (Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen...) unseres Grundgesetzes?
Ist nicht, da ja über den Bundesrat keine Änderung des Gesetzes erreicht werden konnte, eine Überprüfung desselben durch das Bundesverfassungsgericht geboten?

Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Saul

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