Frage an Thomas Kreuzmann von Mustafa T. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Hallo Herr Kreuzmann,
wie stehen sie zu der Frage, ob die Schulsporthallen auch in den Ferien und nach 22:00 Uhr genutzt werden können?
Sehr geehrter Tasci,
die zeitlichen Beschränkungen stammen noch aus Zeiten, in denen der Schulhausmeister die Hallen auf- und abschließen musste. Das ist längst überholt. Heute ist der Zugang über Schließanlagen gesteuert. Die Sperrung in den Ferien ist damit technisch und organisatorisch überholt. Es muss nur noch die Frage der Reinigung in den Ferien geklärt werde.
Uns wurde gerade ein Sportwirtschaftsbericht vorgelegt, der belegt, dass jeder Euro der in den Sport investiert wird, 2 Euro Wertschöpfung bringt. Da sollte sich doch das Problem mit der Reinigung lösen lassen.
Bei der Nutzung nach 22:00 Uhr ist meine Antwort differenzierter. Einige Sporthallen liegen direkt in einem Wohngebiet. Nach dem Sport ist der Abreiseverkehr der Sportler nicht immer leise. Daher ist nach 22:00 Uhr der Lärmschutz der Nachbarschaft besonders wichtig. Bei Sporthallen, bei denen keine Nachbarschaft betroffen ist, kann ich mir eine längere Nutzungszeit durchaus vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen