Frage an Thomas Kossendey von Harald D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kossendey,
können Sie mir bitte die Summe aller rentenfremden Leistungen, die seit 1957 der Rentenkasse entnommen wurden, nennen.
Für Ihre Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Deckmann
Sehr geehrter Herr Deckmann,
vielen Dank für Ihre interessante Anfrage, die ich gerne beantworte.
„Entnommen“ wurde der Rentenkasse überhaupt kein Geld. In der Tat ist es aber so, dass aus dem Topf der Rentenkasse „versicherungsfremde“ bzw. „nicht beitragsgedeckte Leistungen” finanziert werden, d.h. sozialpolitisch motivierte Leistungen, die auf keiner individuellen Beitragszahlung des Rentners beruhen. Dazu gehören z.B. Familienleistungen wie Kindererziehungsleistungen, Kriegsfolgelasten oder arbeitsmarktbedingte Leistungen wie Erwerbsminderungsrenten. Welche Leistungen die Rentenversicherung im Einzelnen zu erbringen hat, regelt das Sozialgesetzbuch, Sechstes Buch (SGB VI).
Die gesetzliche Rentenversicherung wird auf diese Weise für die Erfüllung sozialpolitischer Ziele genutzt. Als Ausgleich dafür zahlt der Staat einen allgemeinen und zusätzliche Bundeszuschüsse, die aus Steuern finanziert werden und zum einen der pauschalen Abgeltung der nicht beitragsgedeckten Leistungen dienen, zum anderen die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung sichern sollen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der ökonomischen wie auch demographischen Veränderungen besonders wichtig und soll auch die Beitragszahler vor übermäßiger Belastung schützen.
Zur Abschätzung der versicherungsfremden Leistungen muss auf Zahlen aus dem Jahr 1995 zurückgegriffen werden, welche einer Schätzung durch die Rentenversicherung unterliegen. Demnach entfielen in diesem Jahr rund 102 Mrd. DM, d.h. rund 34 Prozent des Rentenvolumens, auf versicherungsfremde Leistungen. Auf Basis dieser Abgrenzung von 1995 wurde für 2003 die Höhe der versicherungsfremden Leistungen auf 57 Mrd. Euro, also rund 29 Prozent des Rentenvolumens, geschätzt. Aktuelle Zahlen liegen diesbezüglich leider nicht vor.
Die genauen Zahlen zur Höhe der Bundeszuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung seit 1957 bietet Ihnen die Publikation der Deutschen Rentenversicherung „Rentenversicherung in Zeitreihen“, Ausgabe 2008, Seite 201, die Sie auf http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ abrufen können. Allein im Jahr 2007 beliefen sich die Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung auf rund 56 Mrd. Euro. Hinzu kamen weitere Bundesmittel wie beispielsweise Beiträge für Kindererziehungszeiten oder die Erstattung einigungsbedingter Leistungen, die der Bund an die Rentenversicherung zahlt. Insgesamt beliefen sich die Bundesmittel somit auf über 78 Mrd. Euro.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey