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Thomas Kossendey
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Frage von Felix T. •

Frage an Thomas Kossendey von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kossendey,

ich wende mich an Sie als parlamentarischem Staatssekretär mit einer Frage zum Versorgungsrecht der Soldaten im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich nach Scheidung.
Ein einfaches Beispiel: Die 30-jährige Ehe eines Stabsfeldwebel mit seiner vier Jahre jüngeren Ehefrau wird im Jahr seiner Zurruhesetzung (mit 54) geschieden. Von seiner Pension (2.194,67 EUR brutto vor Steuern und Krankenversicherung) ist ein Ehezeitanteil von ca. 1.940 EUR zu berücksichtigen, dem steht ein eheanteiliger Rentenanspruch der Ehefrau von ca. 300 EUR gegenüber. Beide Ehepartner erwerben hälftig den Anspruch auf die Pension des anderen. Bei Anwendung der "allgemeinen Altersgrenze" würde der Transfer etwa 1:1 beim Anspruchsberechtigten , wenn auch zeitversetzt, ankommen. Unter Berücksichtigung "besonderer Altersgrenzen" sieht das aber anders aus:
Nach Abzug des Anteils seiner Ehefrau zahlt der Stabsfeldwebel bis zu seinem statistischen Ableben (Sterbetafel statistisches Bundesamt) ca. 196.800 EUR. Seine Ehefrau erhält erst mit allgemeiner Altersgrenze, mit 66 Jhr/10 Mon, bis zu ihrem statistischen Ableben ca. 118.000 EUR. Eine Differenz von ca. 78.800 EUR kommt nicht den Beiden zu Gute, sondern dem Bundeshaushalt.
2008 erwirtschaftete der Einzelplan 14 so die stolze Summe von 11,5 Mio EUR, Versorgungsausgleichszahlungen, die nicht weitergeleitet worden sind. Wie sehen diese Zahlen für den BMVg seit 2009 aus?
Wie wird sichergestellt, das das "Solidaritätsprinzip", der Schutz der Versichertengemeinschaft vor finanziellen Lasten aus Ehescheidungen, sich nicht gegen die wendet, die durch ihr Dienen über Jahrzehnte hinweg besondere Solidarität mit dieser Gesellschaft zeigten und deren Dienstverhältnisse oft wesentlich zum Scheitern ihrer Ehe beitrug?
Leider wird dieses von Ihren Kollegen nicht oder sterotyp mit dem Hinweis auf die Halbteilung des Versorgungsrechts beantwortet.
Der Wehrbeauftragte sieht Handlungsbedarf!

Mit freundlichen Grüßen
Transfeld

Portrait von Thomas Kossendey
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Transfeld,

für Ihre Email vom 26.08.2013 bedanke ich mich recht herzlich.

Die überproportionalen Belastungen für die Berufssoldatinnen und Berufssoldaten nach der Strukturreform des Versorgungsausgleichs zum 1. September 2009 sind bekannt. Das Bundesministerium der Verteidigung ist seinerzeit für eine generelle Verschiebung des Kürzungsbeginns der Versorgung nach § 55c Soldatenversorgungsgesetz auf die für Bundesbeamte oder zumindest für Berufssoldaten geltende allgemeine Altersgrenze eingetreten. Dies führt auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages in seinem Jahresbericht 2012 (Bundestagsdrucksache 17/12050, Punkt 18, S. 46) aus.

Eine Verbesserung der Situation für die Berufssoldatinnen und Berufssoldaten entspricht nach wie vor dem besonderen Interesse des Bundesministeriums der Verteidigung. Es besteht die Absicht, in der kommenden Legislaturperiode gemeinsam mit den weiteren beteiligten Ressorts eine Verbesserung der Rechtslage für die Berufssoldatinnen und Berufssoldaten zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kossendey