Frage an Thomas Kossendey von Christian S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Kossendey!
Ist Ihnen bekannt, dass nach der neuesten Fassung der Energiegesetzgebung auf einem Dach nur noch die Photovoltaikanlage eines Besitzers betrieben werden darf.?Auswirkung: die Möglichkeit, dass sich mehrere Betreiber ein Dach teilen, um unabhängige Anlagen zu errichten entfällt. Es kann nur noch Großanlagen geben, deren Kapitalisierung ungleich schwerer ist und deren Erträge ( weil zwangsläufig über 30KWp )schlechter sind. Folge es werden weniger Anlagen aufgebaut, die Erreichung der CO2 Minderungsziele rückt in weite Ferne. Mußte man von seiten der Regierung den Stromkonzernen soweit entgegenkommen?
Ist Ihnen bekannt, wieviel Gesetze und Urteile dem doch gewünschten Einbau von Blockheizkraftwerken in Wohnhäuser entgegenstehen? Ich beschäftige seit 5 Monaten einen Rechtsanwalt, um eine solche Installation rechtssicher vorzubereiten. Ein Ende ist noch nicht abzusehen. Die Investition ist jetzt schon unrentabel.
Sehr geehrter Herr Dr. Schoch,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Dezember.
Sie sprechen in Ihrem ersten Punkt die Problematik des Anlagenbegriffs nach § 19 EEG-Novelle an. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich schon seit langem intensiv für eine Änderung des Anlagenbegriffs besonders hinsichtlich der Biomasse ein.
Ihre Kritik am Anlagenbegriff bei Photovoltaikanlagen habe ich umgehend an die Experten meiner Fraktion weitergeleitet, welche Ihre Kritik gerne aufnehmen und genau prüfen werden.
Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage nach Blockheizkraftwerken in Wohnhäusern ist es mir leider nicht möglich, eine pauschale Antwort zu geben, da Ihre Frage sehr allgemein gefasst ist. Ich möchte Sie deshalb bitten, mir nähere Details zu Ihrem Problem zu schildern und direkt an meine Abgeordnetenadresse thomas.kossendey@bundestag.de zu senden.
Bis dahin wünsche Ich Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey