Frage an Thomas Kossendey von Kilian M. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Kossendey,
der Frage von Herrn T. vom 07.11. zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz möchte ich noch die Frage hinzufügen, was mit Beamten passiert, die zwischen Januar und April 2009 (also nach Inkrafttreten des Gesetzes aber vor Einführung der neuen Tabellen) den regulären Besoldungssprung genommen hätten. Könnte es hier Verzögerungen oder eine Aussetzung geben?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre ergänzende Frage zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz. Leider muss ich Sie auf meine vorherige Antwort verweisen, in der ich schrieb, dass es bei Beamten kurz vor einem Besoldungssprung auf den Einzelfall ankommt und daher keine pauschale Aussage getroffen werden kann.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey