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Frage von Paul T. •

Frage an Thomas Kossendey von Paul T. bezüglich Recht

Noch einmal zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz
Sie führen aus, dass die Tabellen / Besoldungsdienstalter refomiert werden und die neue Tabellenform am 1.Mai 2009 greifen solle.

Was passiert nun mit aktiven Beamten, die regulär z.B. im Sommer 2009 nach bisherigem Stand einen Besolungssprung genommen hätten? Müssen diese nun wieder "auf Los gehen" und komplett jahrelang warten oder würde eine Expektanz auf baldige nächste Stufe auch in dem neuen System berücksichtigt. Die sehr komplizierten Regelungen zur Überleitung vermochte ich insoweit nicht zu verstehen.

Wünschenswert und taktisch sinnvoll wäre auch, wenn Sie den Beamten etwas die Befürchtung nehmen könnten, eine Reform gehe mal wieder mit Einschnitten einher.

Aus aktuellem Anlass: Was wird aus dem Weihnachtsgeld? So wie ich es verstehe, sollen die aktuell 30% in die Monatsbesoldung einfließen, d.h. die Hoffnung, das Weihnachtsgeld würde in irgendwann hoffentlich besseren Zeiten wieder aufgestockt, ist damit endgültig begraben.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Torgau,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz.
Wir haben uns bemüht, die von Ihnen angesprochenen Überleitungsvorschriften so auszugestalten, dass es für die Betroffenen, die kurz vor einem Besoldungssprung standen, nicht zu Ungerechtigkeiten im neuen Gesetz kommen wird. Auch hier kommt es aber auf den Einzelfall an, so dass es leider nicht möglich ist, dazu eine gänzlich pauschale Aussage zu treffen.

In punkto Weihnachtsgeld werden in der Tat 30 Prozent in die Monatsbesoldung einfließen. Entgegen den ursprünglichen Plänen des Bundesfinanzministeriums werden die übrigen 30 Prozent, die bis 2010 eingefroren sind, ab 2011 wiederaufleben und dann ebenfalls in die Besoldungstabellen aufgenommen werden.

Was Ihre Bemerkung zu dem Gefühl der allgemeinen Unsicherheit bei den Beamten angeht, so möchte ich Ihnen versichern, dass wir in den Verhandlungen zum Gesetz darauf geachtet haben, niemanden schlechter zu stellen. So haben wir umgesetzt, dass mindestens 95 Prozent des Lebenseinkommens, das nach den alten Regeln erreicht worden wäre, auch nach dem neuen Gesetz gesichert sind; teilweise kommt es sogar zu Besserstellungen!

Ich hoffe, Ihre Sorgen mit dieser Antwort ausgeräumt zu haben!

Mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey