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Thomas Kossendey
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Frage von Axel K. •

Frage an Thomas Kossendey von Axel K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kossendey.

Das Thema DNeuG ist ja nun mittlerweile in aller Munde, die entsprechende Entwürfe sind als Download bereits im Internet verfügbar.

Das Thema Besoldung beschäftigt jeden Soldaten natürlich ungemein, gerade, weil die "neue " Besoldungstabelle A / B auf den Entwürfen DNeuG mit veröffentlicht sind.

Ich habe eine für mich individuelle Berechnung durchgeführt. Hier wird ersichtlich, dass sich die Besoldung eines Soldaten verschlechtern wird. Je nach Erfahrungszeit sind hier Einschnitte von 120 Euro - 200 Euro ersichtlich. Auch wenn es keine Schlechterstellung geben wird, ist eine Besserstellung auch nicht erkennbar.

Ich stelle die Frage, ob das Thema Besoldung anhand von Beispielen durchgerechnet wurde. (Vergleich derzeitige Besoldung und Besoldung nach DNeuG).
Der Entwurf zum DNeuG sieht vor, dass in den Grundbeträgen bereits eine 2,5% Erhöhung der Bezüge, die allg. Stellenzulage sowie die monatl. Sonderzuwendung ("Weihnachtsgeld") beinhaltet sein sollen. Zieht man den Vergleich, so ist der Besoldungsbetrag in der Besoldungstabelle DNEuG um ca. 150 Euro zu niedrig angesetzt.
Weiterhin hätte ich gerne gewusst, zu welchem Zeitpunkt das DNeuG in Kraft treten soll.

Vielen Dank

MfG
Axel Kadow

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kadow,

für Ihre Anfrage zu den im Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) enthaltenen Grundgehaltstabellen danke ich Ihnen.

Ich kann Ihnen versichern, dass mit der beabsichtigten Ablösung des altersbedingten Aufstiegs in den Stufen der Grundgehaltstabelle durch Wegfall des bisherigen Besoldungsdienstalters und Ausrichtung an den tatsächlich geleisteten Dienstzeiten sowohl für die bereits aktiven als auch für die künftigen Soldatinnen und Soldaten keine Einbußen im Einkommensniveau verbunden sein werden.

Für die künftigen Soldatinnen und Soldaten wird dies allein schon daraus ersichtlich, dass nach der kompletten Systemumstellung für die Soldatenbesoldung Mehrauslagen in Höhe von rund 23 Millionen Euro jährlich anfallen werden.

Die wie Sie bereits aktiven Soldatinnen und Soldaten werden auf der Grundlage der am Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes maßgebenden Dienstbezüge unter Berücksichtigung der anteiligen Jahressonderzahlung sowie der allgemeinen Stellenzulage gemäß Besoldungsüberleitungsgesetz (Artikel 3 des DNeuG) betragsmäßig übergeleitet. Damit wird das zum Zeitpunkt der Überleitung erreichte Bezügeniveau gesichert. Die Zuordnung erfolgt entweder in eine Stufe oder Überleitungsstufe der Anlage 1 des Besoldungsüberleitungsgesetzes. Die dort ausgebrachten Stufen entsprechen den Stufen der Grundgehälter der Bundesbesoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes; bei den Überleitungsstufen handelt es sich um zusätzliche Zwischenstufen. Die Stehzeiten in den Stufen bzw. Zwischenstufen sind im Besoldungsüberleitungsgesetz umfassend geregelt.

Ihre individuelle Berechnung vermag ich leider nicht nachzuvollziehen, weil mir Ihre dafür notwendigen persönlichen Daten nicht bekannt sind.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey