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Frage von Werner H. •

Frage an Thomas Kossendey von Werner H. bezüglich Wirtschaft

Betr.: Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)

Sehr geehrter Herr Kossendey
mit Verwunderung musste ich feststellen, dass das obige Gesetzt vom Bundeskabinett dem Bundestag vorgelegt wird.

Das am Mittwoch, den 12. März 2008 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zur Neu-regelung des Schornsteinfegerwesens (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) trifft auf den deutlichen Widerstand des Installateur- und Heizungsbauer-Handwerks.

Durch die Verabschiedung sind 10.000 Arbeitsplätze im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk in Gefahr.

Die ca. 50.000 Fachbetriebe des Installateur- und Heizungsbauer-Handwerks sehen im neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz eine massive Wettbewerbsverzerrung zu ihren Lasten.

Durch die Monopolstellung der Schornsteinfeger und eine gleichzeitige Zulassung dieser zu den SHK Gewerken hat der Schornsteinfegermeister einen Wettbewerbsvorsprung gegen-über dem SHK-Handwerk, mit den Datenbeständen über die Heizungsanlagen in den jeweiligen Bezirken, zu denen das SHK-Gewerk keinen Zugang hat.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Stellung des Bezirksschornsteinfegers mit seiner hoheitlichen Aufgabe der Kontrolle und Überprüfung von Feuerstätten für einen Übergangszeitraum von sieben Jahren unangetastet zu lassen. Gleichzeitig eröffnet das neue Gesetz den Schornsteinfegern und den anderen EU-Firmen die sofortige Möglichkeit, in das Wartungs-, und Neuanlagengeschäft einzusteigen. Die Schornsteinfeger sind schon zum großen Teil durch interne Schulungen und Lehrgängen bei den Herstellern auf die neue "Aufgabe" vorbereitet.

"Das ist kein fairer Wettbewerb". Wir hatten eigentlich erwartet, dass vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland (ZVSHK/GED) entsprechende Schritte zur Abwendung der negativen Auswirkungen für das SHK-Handwerk unternommen wurden.

In der jetzigen Fassung darf es nicht Gesetz werden!

Wie stehen Sie zu dem Thema

Mit freundlichen Grüßen

Werner Harms

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Harms,

für Ihre Anfrage zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens danke ich Ihnen.

Ich habe aus meinem Wahlkreis bereits eine Reihe von Anmerkungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung erhalten und die Argumente auch stets mit großem Interesse gelesen. Die Sorgen über einen möglichen Wettbewerbsnachteil des SHK-Handwerks und die entsprechenden Vorbehalte Ihres Handwerks sind aus persönlicher Sicht durchaus verständlich.

Lassen Sie mich dennoch darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf beispielsweise ausdrücklich eine Neutralitätspflicht der Bezirksbevollmächtigten vorsieht und diesen verbietet, Bescheinigungen zu Bauabnahmen auszustellen für Anlagen, die sie selbst oder Angehörige ihres Betriebes verkauft oder eingebaut haben. Auch sind die Bezirksbevollmächtigten dazu verpflichtet, erhobenes Datenmaterial bei sich zu löschen, wenn sie das Kehrbuch und die sonstigen Unterlagen an ihren Nachfolger übergeben. Grundsätzlich stehen die Bezirksbevollmächtigten unter der Aufsicht der zuständigen Behörden.

Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission muss sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens die Dienstleistungsfreiheit eingeführt werden. Dies hat zur Folge, dass den Bezirksschornsteinfegermeistern nicht mehr wie bisher ein ausreichendes Einkommen gesetzlich garantiert werden kann. Zur Kompensation muss ihnen ermöglicht werden, eventuelle Einnahmeverluste auch durch andere Tätigkeiten ausgleichen zu können, weshalb das Nebentätigkeitsverbots der Bezirksschornsteinfegermeister bereits in der Übergangsfrist aufgehoben werden musste. Allerdings dürfen Schornsteinfeger auch nach Aufhebung des Nebentätigkeitsverbots Tätigkeiten des SHK-Handwerks _nur dann_ ausüben, wenn sie mit diesem Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind und entsprechende Zusatzqualifikationen erworben haben.

Den Angehörigen Ihres Handwerks steht es offen, in der Übergangsfrist von vier bis fünf Jahren die notwendigen Qualifikationen zu erwerben, um Ihrerseits das Schornsteinfegerhandwerk auszuüben. Ihr Handwerk scheint dabei in einer guten Startposition.

Nichtsdestotrotz legt meine Fraktion größten Wert darauf, die Vorschläge der Bundesregierung genau zu prüfen und die Anliegen aller Betroffenen dabei zu berücksichtigen. Dies erfolgt in den kommenden Wochen im Rahmen der parlamentarischen Beratung des Kabinettsentwurfs vom 12. März 2008, der ja noch kein fertiges Gesetz ist! Nach jetzigem Stand der Planung wird zudem noch eine Anhörung im zuständigen Fachausschuss stattfinden.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey