Frage an Thomas Kossendey von Hans-Werner R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kossendey, in Niedersachsen wird bei den BOS der digitale Funk eingeführt. Einmal ganz unabhängig von den technischen Vorteilen für die Nutzer: Wie stellte sich Ihre Partei zu den definitiv vorhandenen und nicht mehr weg zu diskutierenden bzw. schön zu redenden Gefahren der "digital gepulsten Skalarwelle"; denn nichts anderes isr die Technik hinter dieser neuen (eigentlich schon wieder veralteten) Kommunikationstechnik. Zahlreiche offizielle Studien (beispielhaft sei die REFLEX-Studie erwähnt) weisen eindeutig auf massive Gefahren für alle biologischen Zellsysteme hin!! Das kann man doch nicht totschweigen?! Meine Anfragen bei der Polizei Niedersachsen sind sehr unbefriedigend und ziemlich hilflos beantwortet worden. Ich bin auf Ihre informative Antwort gespannt.
Mit freundlichen Grüßen, Hans-Werner Rudat
Sehr geehrter Herr Rudat,
vielen Dank für Ihre interessante Anfrage, wie ich zu den gesundheitlichen Gefahren durch Digitalfunk für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) stehe.
Die Auswirkungen von Strahlen durch verschiedene Funksysteme werden regelmäßig wissenschaftlich untersucht. Auf Basis bestehender Erkenntnisse existieren Empfehlungen zur Bewertung gesundheitlicher Wirkungen elektromagnetischer Felder, die von kompetenten internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Internationalen Kommission zum Schutz von nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) herausgegeben wurden. Diese bilden die Grundlage für Festlegungen der EU sowie spezialgesetzliche Regelungen in Deutschland, wo u.a. Grenzwerte festgelegt werden. Diese gelten auch für die Nutzung des Digitalfunks für die BOS.
Hinweise auf Schädigungen konnten von der seriösen wissenschaftlichen Forschung bislang bei Einhaltung dieser Grenzwerte nicht festgestellt werden.
Das Niedersächsische Ministerium für Innen und Sport hat im August 2007 eine kleine Anfrage aus dem Niedersächsischen Landtag zu genau diesem Thema beantwortet (Drucksache 15/3993), die Sie auf der Seite des Landtags abrufen können. Dort finden Sie detaillierte Informationen, die Ihnen sicher weiterhelfen werden.
Mit freundlichem Gruß