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Thomas Kossendey
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Frage von Uwe R. •

Frage an Thomas Kossendey von Uwe R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kossendey,

mich interessiert wie die CDU das Thema Mindestlohn wieder "in den Griff" bekommen möchte. Mit welcher Argumentation möchte man einem Berufszweig einen Mindestlohn zusprechen, einem anderen Berufszweig gegebenfalls nicht? Schließlich wird kein Zusteller aus den östlichen Ländern anreisen um hier zu arbeiten. Ich kann mir sehr schwer vorstellen, dass an dieser thematischen Stelle weder zur Landtagswahl hier in Niedersachsen noch zur nächsten Bundestagswahl unter der Glocke der sogenannten Gerechtigkeit (welcher?) die SPD hier nicht Schwerpunkte setzt, denen sich die CDU nur schwerlich entziehen kann. Meiner Meinung nach ist die Bundesrepublik mit der Tarifautonomie im Vergleich zu anderen europäischen Ländern doch gut gefahren und hat für einen gesellschaftlichen Konsens gesorgt. Besteht nicht die Gefahr, dass dies nur ein erster Schritt dahin ist, dass sich der Staat statt wie angekündigt weniger sondern mehr einmischt? Übrigens welche Gerechtigkeiten gibt es neben einer sozialen Gerechtigkeit noch? Eine politische Gerechtigkeit? Eine wirtschaftliche Gerechtigkeit.......?

Wie sehen Sie Debatte und die Zukunft?

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Ronnenberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ronnenberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Dezember zur Diskussion über einen gesetzlichen Mindestlohn. Lassen Sie mich Ihnen zunächst ein frohes neues Jahr wünschen - ich denke, dafür ist es noch nicht zu spät!

Ich stimme Ihrer Aussage, dass die Bundesrepublik in den vergangenen Jahren gut mit der Tarifautonomie gefahren ist, uneingeschränkt zu. Faire Löhne auszuhandeln, von denen Menschen auch leben können, ist Aufgabe der Tarifparteien. Dies war stets und ist noch immer meine Meinung und die meiner Fraktion.

Es gibt jedoch Bereiche, in denen Lohndumping droht. Um hier Abhilfe zu schaffen, haben wir mit dem Koalitionspartner vereinbart, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auszuweiten, mit dem inländische wie ausländische Arbeitgeber an einen tariflichen Mindestlohn gebunden werden können. Entsprechende Branchen können zunächst noch bis Ende März den Antrag stellen, in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen zu werden. Es gibt klare Bedingungen, die auf eine Branche zutreffen müssen, damit ein solcher Antrag Erfolg haben kann. Dazu gehört, dass beide Seiten - Arbeitnehmer wie Arbeitgeber - einverstanden sein und gemeinsam diesen Antrag stellen müssen. Vor allem aber müssen mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer tariflich gebunden sein. Genau dies war im Bereich der Briefdienstleister zunächst nicht der Fall. Da diese Bedingung aus unserer Sicht jedoch unverzichtbar ist, um möglichst viele Beteiligte in eine Verhandlungslösung einzubeziehen und nicht einfach „zu verordnen“, ist die Union hier hart geblieben - und konnte sich durchsetzen!

Ich möchte mit diesen Ausführungen vor allem eines deutlich machen: Die Politik bestimmt nicht nach Gutdünken, welcher Arbeiter einen gesetzlichen Mindestlohn erhält! Dieser weit verbreitete Eindruck ist falsch. Richtig ist, dass die Mitglieder einer Branche selbst entscheiden können, ob sie ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden wollen. Und richtig ist auch, dass nicht die Politik die Höhe der allgemeinverbindlichen Mindestlöhne für einen Branche bestimmt, sondern die Tarifparteien. Deshalb hat die Union auch nicht „einem Mindestlohn zugestimmt“, wie weitgehend behauptet wird, sondern in bislang drei Fällen - im Baugewerbe, bei den Gebäudereinigern und im Postgewerbe - über das Entsendegesetz einen tariflichen Lohn für allgemeinverbindlich erklärt.

Wir sind weiterhin gegen einen flächendeckenden allgemeinen Mindestlohn, weil dadurch Arbeitsplätze vor allem im Niedriglohnsektor vernichtet und Menschen verstärkt in die Schwarzarbeit gedrängt werden. Das kann nicht unser Ziel sein!

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey