Frage an Thomas Kossendey von Wolfgang T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kossendey,
wie ich in der NWZ lesen musste möchte die Koalition die Diäten der Parlamentarier des Bundestages um rund 10 % bis Ende 2009 erhöhen. Wie meinen Sie diese Steigerung unter folgenden Gesichtspunkten rechtfertigen zu können:
-Zu meiner Person: Ich bin Bundesbeamter bei der Telekom (Telekom-Beamter) und werde mit einer Kürzung meiner Einkünfte um 8 % leben müssen. Sie als Regierungs-Koalition tragen die Kürzung der Telekom-Beamten maßgeblich mit, denn alle zu unserer Verschlechertung anstehenden Reformen haben Sie zugestimmt. Ferner möchten Sie meine Pensionen kürzen, denn seit ich Beamter bin (1991) ist die für die volle Pension notwenige Dienstzeit von 35 auf 40 Jahre erhöht worden und Sie planen eine weitere Erhöhung auf 45 Jahre. Selbst die 40 Dienstjahre werde ich nie erreichen können. Fazit: Sie planen die Absenkung meiner Pensionsansprüche und habe mir eine Gehaltskürzung zugemutet.
-Die Höhe Ihrer Diäten-Steigerung entspr. in etwa der Summe die einem Hartz IV-Empfänger im Monat zur Verfügung steht (Hartz IV samt Mietzuschuß etc.). Das bedeutet Sie stecken die Summe zusätzlich ein wovon andere Menschen überleben müssen.
-Viele Menschen in diesem Land können von dem Lohn ihres Ganztags-Jobs nicht mehr leben weil der Verdienst zu gering ist. Und täglich werden es mehr. Trotzdem möchte die Koalition auf die Einführung eines allgemeinen Mindeslohnes verzichten.
Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.
Mit feundlichen Grüßen Wolfgang Thoben
Sehr geehrter Herr Thoben,
vielen Dank für Ihre Frage über die beschlossene Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen („Diäten“), die in Teilen der Gesellschaft zu intensiven Diskussionen geführt hat.
Die Debatte um die Erhöhung der Abgeordnetendiäten wird leider seit jeher sehr emotional geführt, gerade auch vor dem Hintergrund des Spar- und Reformkurses der vergangenen Jahre. Sicher mussten einzelne Berufsgruppen finanzielle Einschnitte in Kauf nehmen. Dazu gehören auch die Beamten der Telekom, deren Einkünfte gekürzt und Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld gestrichen wurden. Dies steht jedoch im Zusammenhang mit der verkürzten Arbeitswoche der Telekom-Beamten von 34 Stunden. Was die Kürzungen der Pensionen angeht, so entsprechen diese der gängigen Praxis der Anpassung an die bereits existierenden Regelungen bei den Tarifbeschäftigten.
Die allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben uns Abgeordnete dazu veranlasst, in den vergangenen Jahren auf Diätenerhöhungen zu verzichten. Die letzte erfolgte im Jahr 2003. Dieser Verzicht wurde in der öffentlichen Debatte kaum wahrgenommen.
Als Richtlinie für die Höhe der Entschädigungen dienen die Gehälter von Richtern an Bundesgerichten oder von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen, d.h. kleinerer Städte und Gemeinden von 50.000 bis 100.000 Einwohnern. Im Vergleich dazu vertritt ein Abgeordneter 200.000 bis 300.000 Bürgerinnen und Bürger. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigungen bleibt inzwischen deutlich hinter diesen gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück. Im Augenblick beträgt die Differenz etwa 12 Prozent - das sind ungefähr 900 Euro.
Unser Grundgesetz legt in Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 fest, dass die Abgeordneten des Bundestages einen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ haben. Die Höhe der Entschädigung muss von den betroffenen Abgeordneten selbst per Gesetz festgelegt werden - das hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich klargestellt. Nicht allen Abgeordneten behagt dieses Vorgehen, weil sie sich gerade deswegen immer wieder dem Vorwurf des „Selbstbedienungsladens“ ausgesetzt sehen. Die Argumentation für diese Regelung ist jedoch, dass die Erhöhung der Diäten damit für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist.
Die nun für 2008 geplante Anhebung ist die erste seit fünf Jahren. Beschlossen wurde nun ein Ausgleich des Rückstandes in zwei Schritten. Zunächst soll die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro erhöht werden - das entspricht einem Prozentsatz von 4,7 und liegt damit deutlich unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen. Zum 1. Januar 2009 soll sie in einem zweiten Schritt um weitere 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben werden. Künftig sollen die „Diäten“ nur noch steigen, wenn sich die Einkommen der vergleichbaren Berufsgruppen ebenfalls ändern.
Die Diätenerhöhung ist an eine Kürzung der Altersversorgung gekoppelt. Zum 01. Januar 2008 - d.h. gleich zu beginn der Anpassung der Diäten - wird es eine Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung von 16 % geben.
Zudem wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt. Die Altersversorgung ist ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz. Im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Altersversorgung von Abgeordneten, die wie die anderer öffentlicher Ämter in Deutschland öffentlich-rechtlich ist, voll zu versteuern.
Lassen Sie mich Ihnen einmal eine grundlegende Rechnung darüber aufstellen, was der Deutsche Bundestag und die Abgeordneten den einzelnen Bürger im Jahr kosten. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, der sich aus fraktionsunabhängigen Wissenschaftlern zusammensetzt, hat folgendes ausgerechnet: Der Bundestag als Verfassungsorgan - das heißt nicht nur seine Abgeordneten, sondern beispielsweise auch sämtliche Räumlichkeiten oder die gesamte Verwaltung mit allen ihren Mitgliedern - kostet jeden Einwohner Deutschlands weniger als sieben Euro - und zwar im Jahr! Die jährliche Belastung des einzelnen Staatsbürgers durch die Abgeordnetenentschädigung - wohl bemerkt aller 613 Bundestagsabgeordneten zusammen - beträgt weniger als 70 Cent.
Abschließend gehe ich gerne noch mit einigen Worten zu Ihrer Frage nach dem Mindestlohn ein. Alle Menschen, die in Deutschland arbeiten, müssen faire Löhne dafür erhalten - dieser Ansicht bin ich uneingeschränkt. Jedoch ist es meiner Meinung nach Aufgabe der Tarifparteien, faire Löhne auszuhandeln. Dort, wo es Verwerfungen durch ausländische Lohnkonkurrenz gibt und dies deshalb nicht möglich ist, helfen wir den Menschen durch die Ausweitung des Entsendegesetzes. Das heißt, dass für Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 % das Angebot besteht, in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen zu werden und tarifliche Mindestlöhne zu vereinbaren - wie es die Bundesregierung beispielsweise für das Gebäudereinigungshandwerk auch in dieser Legislaturperiode umgesetzt hat. Meine Partei ist jedoch klar gegen einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, und zwar aufgrund der Überzeugung, dass dadurch massiv Arbeitsplätze vernichtet werden und Menschen verstärkt in die Schwarzarbeit gedrängt werden. Das kann nicht unser Ziel sein!
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey