Frage an Thomas Kossendey von Matthias S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kossendey,
unterstützen Sie die Initiative, das Personalanpassungsgesetz der Bundeswehr zu verabschieden, in dem es einem sehr begrenzten Personenkreis von Berufssoldaten (Offizieren, Unteroffizieren m.P.) ermöglicht werden soll, vorzeitig, nämlich ab dem 50. Lebensjahr, in den Ruhestand zu gehen ?
Wie ist der aktuelle Sachstand ?
Mit freundlichem Gruß
M.Stöneberg
Sehr geehrter Herr Stöneberg,
für Ihre E-Mail vom 22. Juli 2007, mit der Sie im Wesentlichen um Informationen im Zusammenhang mit einer möglichen Änderung des Personalanpassungsgesetzes bitten, danke ich Ihnen.
Für die Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Streitkräfte ist eine ausgewogene Alters- und Fähigkeitsstruktur zwingend erforderlich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Erfüllung von Aufgaben im physisch und psychisch extrem fordernden Auslandseinsatz im Rahmen weltweiter internationaler Verpflichtungen. Darin unterscheiden sich die Streitkräfte wesentlich vom übrigen öffentlichen Dienst.
Der gegenwärtige militärische Personalkörper ist wegen der im Rahmen von Auftragsänderungen in den letzten Jahren mehrfach vorgenommenen Veränderungen der Struktur und des Gesamtpersonalumfangs durch erhebliche Unwuchten im Altersaufbau gekennzeichnet. Die bestehenden strukturellen Überhänge führten und führen zu einer Behinderung von zwingend erforderlichen Verwendungsflüssen, insbesondere zu einer Überalterung auf einsatzwichtigen Dienstposten. Eine ausreichende Zahl von Verwendungswechseln mit steigender Verantwortung und Anforderung ist im Rahmen der Einheitslaufbahn der Berufssoldaten und Berufssoldatinnen zur Realisierung eines geordneten Verwendungsaufbaus zwingend erforderlich. Nur so können Soldaten und Soldatinnen für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben qualifiziert und die Leistungsfähigkeit und Regeneration des Führungs- und Funktionspersonals jederzeit sichergestellt werden. Vor dem Hintergrund der auch zukünftig weiter zunehmenden einsatzbezogenen Ausrichtung der Streitkräfte ist dies von zentraler Bedeutung.
Das Personalanpassungsgesetz, dessen Anwendungsmöglichkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2006 endete, konnte nicht alle überbesetzten Jahrgänge erfassen. Auf der Grundlage des am 11. November 2005 geschlossenen Koalitionsvertrages wurde daher geprüft, „wie die strukturellen Überhänge bei älteren Berufssoldaten mit Blick auf die Erfordernisse der Streitkräfte im Transformationsprozess abgebaut werden können“.
Die vorgenommene Prüfung ergab im Ergebnis die Notwendigkeit zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren. Er sieht vor, dass in den Jahren 2007 bis 2011 bis zu 1.200 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten mit ihrer Zustimmung frühestens nach Vollendung des 50. Lebensjahres im dienstlichen Interesse in den Ruhestand versetzt werden können. Der Gesetzentwurf stellt keine bloße Fortschreibung des bisherigen Personalanpassungsgesetzes dar, sondern setzt neue, überprüfbare, enge inhaltliche und zeitliche Grenzen. Damit soll sichergestellt werden, dass vorzeitige Zurruhesetzungen als „ultima ratio“ erfolgen.
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben,
verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey