Frage an Thomas Kossendey von Werner B. bezüglich Recht
Im Bundesrat zeichnet sich kein Widerstand gegen die vom Bundestag unter heftigen Protesten von Wirtschaftsvereinigungen und Sicherheitstestern verabschiedete Novelle des Strafgesetzbuches (StGB) zur Bekämpfung der Computerkriminalität ab.
Die Verabschiedung dies Paragraph 202c StGB wird meine Arbeit in ein Softwareunternehmen für Daten und Netzwerksicherheit stark Eingeschränkt.
Mit welcher Technischen Kompetenz können Sie die Gefahren Situation durch Häcker überhaupt einschätzen?
Da nach meiner Erfahrung (25 Jahr Netz und Softwareentwicklung) nur 0.1 Prozent aller Hacking versuche aus dem Deutschen Netz kommen verfehlt dieser Paragrafen seine Wirkung und behindert nur die Entwicklung neuer Qualifizierter Software.
Rechtfertigen Sie sich bitter den Paragraph 202c StGB
Aber bitte Qualifizier.
Sehr geehrter Herr Block,
ich verweise hiermit auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 08.07.2007.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey