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Thomas Kossendey
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Frage von Dr. Heike K. •

Frage an Thomas Kossendey von Dr. Heike K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Kossendey!

Ist es richtig, dass demnächst nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform - der richtige Begriff ist Krankenkassenreform - die Beiträge der Kinder der GKV-versicherten aus Steuermitteln finanziert werden sollen? Bitte begründen Sie, warum die Kinder der PKV-versicherten davon nicht betroffen sein sollen. Ist das die Zeiklassenmedizin? Leider haben Sie den zweiten Teil der Frage von Dr. Schoch nicht beantwortet.

Mit freundlichen Grüssen, H. Kleihauer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Kleihauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Januar.

Nach § 10 SGB V (Familienversicherung) wurden Kinder in der Gesetzlichen Krankenversicherung bereits in der Vergangenheit beitragsfrei mitversichert, da es sich bei der GKV sich um ein Solidaritätssystem handelt, in dem der Gesunde für den Kranken und der Starke für den Schwachen aufkommt.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist nun beschlossen worden, die Zuschüsse des Bundes zur pauschalen Abgeltung von Aufwendungen der GKV für versicherungsfremde Leistungen bzw. die Wahrnehmung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben in den kommenden Jahren aufzustocken. Die Solidargemeinschaft der GKV soll damit Schritt für Schritt von gesamtgesellschaftlichen Kosten entlastet werden. Dies dient auch der Senkung der Lohn-Neben-Kosten und damit der Entspannung auf dem Arbeitsmarkt.

Die angesprochenen Kosten werden von den privaten Krankenversicherungsunternehmen hingegen nicht mitgetragen. Die PKV folgt nicht dem Solidaritäts-, sondern dem Individualprinzip. Deshalb entspricht es auch keinesfalls einer Zweiklassenmedizin, wenn die Versicherung von Kindern in der PKV nicht finanziell bezuschusst wird.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben!

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey