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Thomas Kossendey
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Frage von Stark T. •

Frage an Thomas Kossendey von Stark T. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Kossendey,

wie viele andere Mitbürger Ihres Wahlkreises sehe ich mit Sorge den Kurs, den die jetzige Bundesregierung bezüglich des ESM einschlägt.
So wie es aussieht, sind die Kriterien zur Einführung des Euro jetzt mehrfach in eklatanter Weise gebrochen worden. Unter dieser Voraussetzung hätte wohl kein deutscher Staatsbürger die Einführung des Euro gewollt. Wir, die Steuerzahler, werden für die Schulden anderer Länder aufkommen müssen, und das ist ein Skandal! Das die Regierung dieses nicht so sieht ist klar.
Ich fühle mich jedenfalls in dieser Sache von Ihnen nicht vertreten und ich bin keinesfalls der Einzige in ihrem Wahlkreis.
Die Frage, die sich mir stellt, warum stimmen sie einer Sache zu, die mit Sicherheit unser Land in den Bankrott treiben wird?
Man kann nicht mehr Geld ausgeben als man hat, und für die Schulden meines Nachbarn komme ich schon gar nicht auf. Jede Familie diese Landes muss sich danach richten nur unsere Bundesregierung nicht.

Mit freundlichem Gruss
T.S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stark,

für Ihre Email zum Thema ESM vom 06. Juli bedanke ich mich. Ihre kritischen Anmerkungen habe ich mit Interesse gelesen, auch wenn ich Ihre Meinung nicht teilen kann.

Einen Bruch mit EU-Verträgen sehe ich nicht. Die Maßnahmen des ESM verstoßen nicht gegen die No-Bail-out-Klausel (Artikel 125 AEUV) oder das Verbot der monetären Staatsfinanzierung (Artikel 123 AEUV). Der Europäische Rat hat zudem bereits im Dezember 2010 beschlossen, zur Schaffung der notwendigen Rechtsklarheit eine ausdrückliche Regelung für die Errichtung des ESM in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufzunehmen. Nach dem neuen Artikel 136 Absatz 3 AEUV können die Euro-Mitgliedstaaten einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Alle Finanzhilfen unterliegen dabei strengen Auflagen.
Ich möchte zudem darauf hinweisen, welche Bedeutung der Euro als gemeinsame Währung für Deutschland hat. Neben der symbolischen Wirkung bringt der Euro vor allem wirtschaftliche Vorteile für Bürger und Unternehmen. Handelshindernisse wurden so abgebaut und Transaktionskosten vermindert. Außerdem fördert die gemeinsame Währung den zentralsten Auftrag der Europäischen Union, den europäischen Binnenmarkt, und damit Wachstum und Beschäftigung. Deshalb muss es in unserem ureigensten Interesse sein, den Euro zu stabilisieren.
Was macht der ESM? Der ESM vergibt Finanzhilfen. Die Mittel nimmt der ESM am Kapitalmarkt auf. Verluste aus den Operationen des ESM würden gemäß Artikel 25 ESM-Vertrag zunächst aus dem Reservefonds beglichen. Der Reservefonds speist sich aus Gewinnen des ESM sowie aus finanziellen Sanktionen, die gegen ESM-Mitglieder im Rahmen der haushalts- und wirtschaftspolitischen Überwachung verhängt werden, also z.B. Bußgeldern auf Grund von Verstößen gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt zur Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite und Schuldenstände. Danach erfolgt die Begleichung aus dem eingezahlten Kapital und an letzter Stelle kann ein angemessener Betrag des genehmigten nicht eingezahlten Kapitals abgerufen werden. Die Haftung Deutschlands ist auf den deutschen Anteil am genehmigten Kapital beschränkt (§ 1 ESM-Finanzierungsgesetz).
Wenn wir den Strickfehler aus dem bisherigen Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt erkannt haben (Vergemeinschaftung der Geldpolitik, bei weitgehend national verantwortete Finanz- und Wirtschaftspolitik), müssen wir daran arbeiten, diesen zu beseitigen. Die Krise muss primär an ihren Wurzeln bekämpft werden. Wir brauchen in den von der akuten Krise betroffenen Mitgliedsstaaten solide Staatsfinanzen und Strukturreformen für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Dafür stehen insbesondere der Fiskalvertrag und der Wachstumspakt. Lassen Sie uns nochmals in Erinnerung rufen: Mit dem Fiskalvertrag verpflichten sich alle 25 unterzeichnenden Staaten, eine Schuldenbremse in ihre nationalen Rechtsordnungen einzuführen. Die Umsetzung der Vorgaben für innerstaatliche Schuldenbremsen wird durch ein sanktionsbewehrtes Klageverfahren beim Europäischen Gerichtshof sichergestellt. Darüber hinaus werden zukünftig Verfahren bei einem übermäßigen Defizit bei Überschreitung der Defizitobergrenze quasi automatisiert eingeleitet und durchgeführt. Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, müssen ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm mit konkreten Strukturreformen auflegen, das von Rat und Europäischer Kommission genehmigt und überwacht wird.
Nur auf diesem Weg kann das Fundament des gemeinsamen Währungsraums wieder gestärkt werden.

Ich hoffe, ich konnte einige Ihre Zweifel ausräumen und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey