Frage an Thomas Kossendey von Horst D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kossendey,
laut aktueller Flaggenordnung wird das Dienstgebäudes des Deutschen Bundestages seit Anfang Mai 2011 mit einer EU-Flagge beflaggt. Bei der EU-Flagge handelt es sich jedoch nicht um ein staatliches Symbol der Bundesrepublik Deutschland. Wer entscheidet bzw. bestimmt die Flaggenordnung? Warum wird das Dienstgebäude des Deutschen Bundestages mit einer fremden Flagge beflaggt? Wer hat dies konkret entschieden und in welcher Eigenschaft bzw. mit welcher Bevollmächtigung? Inwieweit wurden die Mitglieder des Bundestages bzw. der Regierung in diese Entscheidung mit eingebunden? Wann hat diese Befragung bzw. Abstimmung stattgefunden, mit welchem Abstimmungsergebnis? Was soll mit dieser EU-Beflaggung symbolisiert werden?
Für eine ausführliche und konkrete Beantwortung wäre ich Ihnen dankbar.
Mit den besten Grüßen
Horst Dormann
Sehr geehrter Herr Dormann,
für Ihre Anfrage vom 05. August 2011 zur Beflaggung des Reichstagsgebäudes danke ich Ihnen.
Der Präsident des Deutschen Bundestages legt in einer Stellungnahme vom 06. Juli 2011 die Begründung für seine Entscheidung die Europaflagge auf dem Reichstag zu hissen wie folgt dar: „Am 29. Mai 1986 wurde die Europafahne das erste Mal als Flagge der Europäischen Gemeinschaft vor dem Gebäude der Europäischen Kommission gehisst. Den 25. Jahrestag dieses Ereignisses habe ich zum Anlass genommen, die Beflaggung des Reichstagsgebäudes anzupassen: Seit dem 9. Mai weht die Europaflagge dauerhaft auf dem Südostturm, dort, wo sie schon bislang regelmäßig zu bestimmten Anlässen, beispielsweise am Europatag, gehisst wurde. Der Ältestenrat ist mir in dieser Entscheidung übereinstimmend gefolgt, wird damit doch lediglich nachvollzogen, was an anderen Stellen im Parlament längst Praxis ist. So sind seit dem Umzug des Bundestages nach Berlin der Ost- und der Westeingang des Reichstagsgebäudes ständig mit je einer Europafahne beflaggt. Auch im Plenarsaal steht die Europaflagge der Deutschlandfahne zur Seite und verleiht dem Selbstverständnis des Deutschen Bundestages Ausdruck, verantwortungsvoller Gestalter und kritischer Begleiter der europäischen Einigung zu sein und damit seinen grundgesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
Es waren übrigens maßgeblich christsoziale und christdemokratische Abgeordnete im Europäischen Parlament, darunter der frühere Bundestagspräsident Kai-Uwe von im Europäischen Parlament, die die Idee einer Flagge der Europäischen Gemeinschaft mit Nachdruck verfolgt und schließlich erfolgreich dafür geworben haben – in der Überzeugung, dass das vereinte Europa in der Europaflagge ein gemeinsames, identitätsstiftendes Symbol fände. Die Zahl der Sterne, die auf ihr abgebildet sind, die Zahl zwölf, stimmte nämlich nur zufällig mit der Zahl der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zur Zeit der Einführung der Flagge überein. Vor allem ist die Zahl zwölf ein Symbol zur Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit.
Dass die Entscheidung für eine ständige Europa-Beflaggung auf dem Reichstagsgebäude in einer Situation fällt, in der die Schuldenkrise einiger Euro-Staaten diesen Anspruch, den Zusammenhalt der Gemeinschaft, vor große Herausforderungen stellt, ist keine beabsichtigte, mir gleichwohl natürlich bewusste Koinzidenz. Auch wenn diese Schwierigkeiten mit „Symbolpolitik“ sicher nicht zu bewältigen sind: Das beispiellos erfolgreiche Projekt eines in Frieden und Freiheit vereinten Europas hat vernehmbare Fürsprecher vielleicht selten so nötig gehabt wie heute.“
Ich persönlich teile die Einschätzung des Bundestagspräsidenten und finde die neue Beflaggung begrüßenswert.
Zu Ihrer Frage, wer darüber entscheidet, wie geflaggt wird, möchte ich darauf verweisen, dass der Deutsche Bundestag als eigenständiges Verfassungsorgan das Beflaggungswesen für den eigenen Bereich und in eigener Verantwortung regelt. Aus diesem Grunde gibt es beim Deutschen Bundestag eine eigene Flaggenordnung. Diese orientiert sich zwar grundsätzlich am Beflaggungserlass der Bundesregierung, kann jedoch den Gegebenheiten des Deutschen Bundestages angepasst werden, zum Beispiel dann, wenn ein neues Gebäude in die Flaggenordnung aufgenommen wird. Wie Sie der Stellungnahme des Präsidenten des Deutschen Bundestages entnehmen konnten, hat der Ältestenrat die Entscheidung getroffen, die Europaflagge auf dem Reichstag zu hissen. In diesem Gremium sind Mitglieder aller Fraktionen vertreten, die Entscheidung wurde also fraktionsübergreifend getroffen.
Sehr geehrter Herr Dormann, ich hoffe, ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey