Frage an Thomas Kossendey von Theo M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Kossendey,
wie Presseberichten zu entnehmen ist, hat der Bundessicherheitsrat vor Kurzem den Export und die Auslieferung von 200 Leopard-Kampfpanzern an die saudi-arabische Regierung bewilligt.
Wie stehen Sie persönlich zu diesem offenbar genehmigten Rüstungsexport? Ist diese mutmaßliche Bewilligung aus geostrategischen oder öknomischen Überlegungen heraus im Interesse Deutschlands bzw. ist dies allgemein bei Rüstungsexporten Deutschlands in die arabische Welt der Fall?
Herzliche Grüße, Theo Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 07.07.2011.
Natürlich sind mir die aktuellen Presseberichte über eine angebliche rüstungsexportkontrollpolitische Entscheidung des Bundessicherheitsrats
zur Ausfuhr von 200 Panzern Leopard nach Saudi-Arabien bekannt. Tagesordnung und Entscheidungen des Bundessicherheitsrats unterliegen jedoch der Geheimhaltung. Deshalb werden Sie verstehen, dass ich hierzu nicht Stellung nehmen kann.
In allgemeiner Form kann ich jedoch sagen, dass die Bundesregierung über Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen entscheidet. Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland und den Möglichkeiten eines Missbrauchs des konkreten Rüstungsguts kommen im Rahmen der hiernach vorzunehmenden Gesamtabwägung eine besondere Bedeutung zu.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen mit Saudi-Arabien für demokratische Werte und die Einhaltung von Menschenrechten ein. Die Bundesregierung und die EU thematisieren Menschenrechtsfragen in Saudi-Arabien regelmäßig gegenüber der saudischen Regierung. Die EU hat mit Saudi-Arabien bereits im März 2009 den Menschenrechtsdialog aufgenommen.
Um bei Exportanträgen die Konsequenzen der beantragten Ausfuhren für die Achtung der Menschenrechte durch das Endbestimmungsland bewerten zu können, beobachtet die Bundesregierung die Menschenrechtslage sehr sorgfältig. Die deutschen Auslandsvertretungen berichten regelmäßig und umfassend über die Menschenrechtslage in den betreffenden Ländern.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey