Frage an Thomas Kossendey von Jutta K. bezüglich Finanzen
Sehr verehrter Herr Kossendey,
wie stehen als Staatssekretär im Verteidigungsministerium zu dem offenen Brief bzw. Protestbrief des Deutschen Bundeswehrverbandes, von dem Vorsitzendem Herrn Oberst Kirsch, v. 03.03.11 sowie zu der Pressemitteilung des DBwV Nr.08/2011 v. 04.03.11 auch unter dem Gesichtspunkt Ihrer Wähler, und Ihrer unterstellten Soldaten.
Verbleibe mit Hochachtung
Ihre
Jutta Kubat
Sehr geehrte Frau Kubat,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.03.2011. Zu der aktuellen Besoldungssituation der Soldaten und Bundesbeamten habe ich an dieser Stelle bereits Stellung genommen. Deshalb greife ich diesen Punkt nicht erneut auf.
Für das Eintreten des „Deutschen BundeswehrVerbandes“gegen die Verschiebung der zum 1.Januar 2011 vorgesehenen Anhebung der Grundgehälter um 2,44 % durch Einbau des eingefrorenen zweiten Teils der Sonderzahlung (sogenanntes Weihnachtsgeld) um vier Jahre habe ich Verständnis. Eine solche Sparmaßnahme, die im Übrigen alle Besoldungsempfänger des Bundes gleichermaßen betrifft, also auch die Beamten und Richter, kann nicht populär sein und ist auch nicht leicht mit dem Ziel der angestrebten Attraktivitätssteigerung des Soldatenberufs in Einklang zu bringen. Andererseits hat die Verschuldung des Bundes ein Ausmaß erreicht, das eine umfassende Haushaltskonsolidierung zwingend erfordert. Nur so können schließlich wieder die finanziellen Spielräume geschaffen werden, die u.a. auch die gezielte Steigerung der Attraktivität des soldatischen Dienstes erlauben. Dazu sollen auch finanzielle Anreize zur Gewinnung von Fachkräften in Konkurrenz zur Wirtschaft gehören.
Auch ohne die zusätzlichen 2,44 % halten die Bezüge der Soldatinnen und Soldaten in den meisten Funktionen einem Vergleich mit den Durchschnittseinkommen aller abhängig Beschäftigten stand.
Mit dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 wurde die Besoldung in Anlehnung an den letzten Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des Öffentlichen Dienstes des Bundes linear in drei Schritten angehoben, und zwar zum 1. Januar 2010 um 1,2 %, zum 1. Januar 2011 um 0,6 % und zum 1. August 2011 um 0,3 %. Ergänzend wurde im Januar 2011 eine Einmalzahlung von in Höhe von 240 Euro geleistet.
Bei dem von der Bundesregierung beschrittenen Weg handelt es sich um einen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes auf eine angemessenes Entwicklung ihres Einkommens und dem Anspruch aller Bürgerinnen und Bürger auf eine solide Haushaltspolitik.
Sie können aber sicher sein, dass ich gerade in Zeiten der Umstrukturierung der Bundeswehr und der demographischen Veränderungen das Ziel des Koalitionsvertrages, die Attraktivität des Soldatenberufs zu steigern, nicht aus dem Auge verlieren werde.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey