Frage an Thomas Kossendey von Axel K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Kossendey,
Der Bundestag hat am 30. September 2010 das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz beschlossen.
Dieses sieht nicht nur die Übernahme der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes vor sondern hat auch zur Folge, dass die bereits gesetzlich geregelte und fest zugesagte Wiedergewährung der vollen Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten des Bundes -und vor allem den Soldatinnen und Soldaten- zum 1. Januar 2011 um 2,44 Prozent zurückgenommen wurde.
Die Beamten und unsere Berufs- und Zeitsoldaten leisten somit erneut einen weiteren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.
Ich bin sehr enttäuscht über diese Maßnahme der Bundesregierung. Die Rücknahme der bereits gesetzlich festgeschrieben Wiedergewährung der vollen Sonderzahlung enstpricht auch nicht der Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. So fordern Politiker (Bsp: Bundeswirtschaftsminister) von Arbeitgebern, dass sie ihre Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lassen müssen. Die Bundesregierung setzt aber genau diese Aussage negativ um.
Ich möchte von Ihnen -als mein Wahlkreisabgeordneter Oldenburg- gerne erfahren, wie Sie zu dieser Wiedergewährungsrücknahme stehen. Weiterhin bitte ich Sie mir mitzuteilen, wie ich meine Enttäuschung und meinen derzeitigen Vertrauensverlust in meinen Wahlkreisabgeordneten Oldenburg, damit verbunden in die CDU und in die Bundesregierung beheben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Kadow
Sehr geehrter Herr Kadow,
für Ihre Email vom 22. Oktober, die ich über Abgeordnetenwatch erhalten habe, bedanke ich mich.
Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die Soldatinnen und Soldaten und die vielen anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leisten zweifellos Tag für Tag einen wertvollen und engagierten Dienst für unser Land. Dafür verdienen sie unsere Hochachtung. Allerdings befinden wir uns gerade in einer Zeit, in der wir als unmittelbare Folge der Krise, mit einem riesigen Schuldenberg zu kämpfen haben. Die Zurückführung der Neuverschuldung, die ein zentrales Anliegen der Bundesregierung ist, liegt im besonderen Interesse der aktiven Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes. Nur auf der Grundlage geordneter Staatsfinanzen kann der Bund jetzt und in der Zukunft seine Personalausgaben bestreiten.
Die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) in Höhe von 5 % eines Jahresbezugs wurde 2006 für den Zeitraum von 2006 bis 2010 halbiert. Für die weiterhin zur Auszahlung kommende Hälfte wurde mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) die Zahlungsweise umgestellt. Seit Juli 2009 erfolgt die Auszahlung in monatlichen Teilbeträgen. Dazu wurden im DNeuG das Grundgehalt und alle weiteren Gehaltsbestandteile um 2,5 % erhöht. Die Auszahlung als „Weihnachtsgeld“ zusammen mit den Dezemberbezügen ist im Gegenzug entfallen. Ab 2011 sollte die in den Jahren 2006 bis 2010 nicht ausgezahlte Hälfte der jährlichen Sonderzahlung eigentlich wieder aufleben. Dazu sah das DNeuG eine entsprechende Anhebung der monatlichen Bezüge ab Januar 2011 um 2,44 % vor (wegen des Basiseffekts nicht 2,5 %, da der 2. Einbauschritt auf der Grundlage des ersten Einbaus erfolgt).
Wegen der allgemeinen haushaltspolitischen Lage wurde nun in der Haushaltsklausur der Bundesregierung am 6. und 7. Juni 2010 in der Tat eine „Kürzung des Weihnachtsgeldes“ beschlossen. Diese „Kürzung“ war jüngst Gegenstand intensiver parlamentarischer Beratungen. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hatte am 7. Juli 2010 beschlossen, zu dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 und auch der Frage einer Verschiebung der Wiedereinführung der Sonderzahlung eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Erst danach wurden die parlamentarischen Beratungen fortgesetzt und der Deutsche Bundestag hat am 30. September 2010 das Gesetz in 2. und 3. Lesung abschließend beraten. Von einer Nacht- und Nebelaktion kann daher wohl keine Rede sein. Danach erfolgt eine Verschiebung des Wiederauflebens der Sonderzahlung um vier Jahre bis Ende 2014. Es kommt also nicht zu einer kompletten Streichung, sondern „nur“ zu einer Verlängerung der Aussetzungsfrist.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen allerdings Folgendes zu bedenken geben: Die Besoldungsentwicklung im Bund verläuft grundsätzlich im Gleichklang mit der wirtschaftlichen Entwicklung. Nach der Einkommensrunde 2008/2009 mit einer durchschnittlichen linearen Steigerung von 7,7 % werden die Bezüge der aktiven Beamtinnen und Beamten des Bundes auch 2010 und 2011 steigen, und zwar in drei Schritten um insgesamt 2,1 %. Diese Entwicklung kann sich mit der Entwicklung in anderen Branchen durchaus messen, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass im Krisenjahr 2009 die Bruttogehälter aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Durchschnitt gesunken sind. Im Rahmen der Diskussion darf zudem nicht vergessen werden: Die Sonderzahlung wurde zu einem Teil bereits zum Juli 2009 in die Monatsgehälter integriert. Diese strukturelle Maßnahme wird jetzt nicht zurückgenommen. Die Sonderzahlung ist eine besoldungsrechtliche Nebenleistung. Veränderungen bei solchen Nebenleistungen prägen die Realität vieler Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des öffentlichen Dienstes. Bei aller verständlichen Enttäuschung über ausgebliebene Einkommenszuwächse werden die Beschäftigten außerhalb des öffentlichen Dienstes, die vom realen Arbeitsplatzverlust bedroht sind, eine Rechnung kaum nachvollziehen können, die ausbleibende Einkommenszuwächse mit Gehaltsrückständen gleichsetzt.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass unter diesen Voraussetzungen eine andere Entscheidung nicht vertretbar war.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey