Frage an Thomas Kossendey von Manuela D. bezüglich Finanzen
Guten Tag Herr Kossendey,
es sollen doch jetzt 66% der Vorsorgeaufwendungen für die Rentenversicherung steuerlich absetzbar sein.
Lt. Steuerbescheid wurde aber so gerechnet:
Vorsorgeaufw. AG+AN 7565 €
davon 66% = 4993 €
ab voller AG-Anteil ./. 3782 €
verbleiben 1211 € (=32%)
Der AN-Anteil liegt aber bei 3782€ (wie AG-Anteil) und 66% davon sind = 2496 €.
Nach der Rechnung des Finanzamtes kann ich lediglich 32% steuerlich geltend machen. Wurde hier falsch gerechnet?
Ich muss meine Rente später zu 98 % versteuern, obwohl ich nur diesen kleinen Prozentsatz heute steuerlich geltend machen kann ? Und was ist mit den 20 Jahren,in denen ich meinen Rentenbeitrag steuerlich überhaupt nicht absetzen konnte. Findet das bei der späteren Besteuerung keine Berücksichtigung ?
Vielen Dank für eine Antwort.
Sehr geehrte Frau Denker,
danke für Ihre Frage vom 24. September. Sie haben bereits mehrfach Fragen an mich über abgeordnetenwatch geschickt und stets eine Antwort erhalten. Zu diesem sehr speziellen und individuellen Fall, den Sie hier schildern, kann ich Ihnen jedoch keine Antwort geben, da ich die Einzelheiten nicht kenne und dies auch eher eine Frage für Ihren Steuerberater oder den bearbeitenden Finanzbeamten ist. Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, sich an diese Stellen zu wenden.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey