Frage an Thomas Kossendey von Stephan P. bezüglich Recht
Moin Herr Kossendey,
entschuldigen Sie bitte den irrtümlichen Titel und haben Sie recht vielen Dank für Ihre sonstigen, äußerst sachdienlichen Hinweise zur bestehenden Problematik.
Ich sehe, Sie können genauso konkret und sachlich diskutieren wie es ihre Drogenbeauftragte Kaupa (und nicht Kauder, wie Sie zuvor schrieben – oder machen Sie damit Ihr wirkliches Interesse an der Thematik kenntlich?) auch kann.
Sie sehen, Fehler passieren immer und überall. Nur sollte man zu Fehlern stehen, die entdeckt werden, wie z.B. dieses rein ideologische, irrationale Cannabisverbot und dann in der Lage sein, diese sich offenbarenden Fehler selbstverständlich, nach Möglichkeit zu berichtigen.
Jeder möglichen, sachlichen Diskussion mit dem Argument der Kinder und Jugendlichen oder mit „denkwürdigen Persönlichkeiten“ ausweichen zu wollen, wird den Millionen, von der Problematik negativ betroffenen, erwachsenen Bürger jedoch in keiner Weise gerecht.
Wie wird und steht es nun, mit der seit 1994 vom BVerfG eingeforderten bundeseinheitlichen „geringen Menge“ und der Behandlung der Gleichen?
Was, ohne die CDU? Die schert sicht nicht um solche Urteile, geht schließlich schon über ein Jahrzehnt gut so?
Entspricht das von Ihnen am 02.09.2005 Vorgebrachte übrigens auch Ihrer persönlichen Meinung?
Einfach schade, wie die eigentliche Problematik heute noch plump unter den Teppich gekehrt werden soll.
Mit freundlichem Gruß
Stephan Pajer