Frage an Thomas Kossendey von Tim P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kossendey,
ich würde Sie gern zu Ihrer Meinung zum Thema Internet-Zensur befragen. Schließlich sind bald wieder Wahlen, und man muss ja schauen, wem man seine Erststimme gibt.
Es wird immer wieder gesagt, dass in den anderen Ländern so viele Zugriffe blockiert werden. Warum wird nicht dazu gesagt, dass in den anderen Ländern auch Seiten ohne kinderpornografischen Inhalt blockiert werden?
Finden Sie nicht auch, dass es eine Verhöhnung der Opfer ist, wenn das BKA täglich, aber nur an Werktagen, diese Sperrlisten herausgibt? Oder wenn an Schulen und Universitäten diese Seiten nicht gesperrt werden, oder auch, dass nur Provider ab mehreren Tausend Kunden das Gesetz umsetzen müssen?
Wollen Sie Menschen, die versehentlich auf diese Seiten geraten sind, strafrechtlich verfolgen? Die Vorratsdatenspeicherung würde es möglich machen.
Was sagen sie zu den medialen Erkenntnissen, dass Kinderpornos zum allergrößten Teil nur über den Postweg verkauft werden? Wollen wir nicht lieber alle Briefe durchleuchten?
Viele Grüße
Sehr geehrter Herr Peters,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Internetzensur“. Zuallererst ist es mir ein Anliegen klarzustellen, dass die Vorschläge von Bundesfamilienministerin von der Leyen eben gerade KEINE Internetzensur allgemeiner Art darstellen, wie von Gegnern der Pläne der Ministerin gerne behauptet wird. Gesperrt werden sollen ausschließlich Seiten, die sich auf die Struktur des Paragraphen 184b des Strafgesetzbuches beziehen, d.h. auf Erwerb, Verbreitung und Besitz kinderpornographischen Materials. Eine allgemeine Zensur des Internets, bei der der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern, ist weder vorgesehen noch würde ich diese unterstützen. Insofern ist Ihr Hinweis, dass in anderen Ländern, welche das sogenannte Access-Blocking ebenfalls durchführen, auch Seiten anderen Inhalts gesperrt würden, für unsere Diskussion in Deutschland irrelevant.
Ende Mai fand im zuständigen Fachausschuss des Bundestages eine Anhörung mit Experten zu diesem Thema statt, wo nahezu einhellig die Meinung vertreten wurde, dass Sperrlisten einen wichtigen Beitrag zur Prävention und zum Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten können. Das muss unser oberstes Ziel sein, denn Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen, und wir müssen alles dafür tun, um sie zu bekämpfen. Die Sperrung von Internetseiten ist dabei nur ein kleiner Teil und soll zusätzlich zu den bereits bestehenden Maßnahmen erfolgen, nicht diese ersetzen!
Leider gibt es bei der Bekämpfung von Kinderpornographie keine Patentlösung, und auch über die Details des geplanten Gesetzes wird noch diskutiert. Dazu gehört auch die von Ihnen angesprochene Frage der Strafverfolgung. Ministerin von der Leyen hat mehrmals öffentlich deutlich gemacht, dass sie für Argumente zugänglich ist und gerne Ideen aufnimmt, um das geplante Gesetz zu verbessern. So hat sie in einem Interview gesagt, sie würde gerne über die auch von Ihnen geäußerte Kritik nachdenken, dass Access-Blocking nicht am Wochenende stattfinden soll. Darüber hinaus ist uns allen klar, dass wir gesetzgeberisches Neuland betreten, weshalb die Regelungen innerhalb von zwei Jahren evaluiert werden sollen. Das begrüße ich. Dass es nur schwer konkret quantitativ zu beurteilen ist, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindern oder erschweren wird, ist für mich kein Argument dafür, es gar nicht erst zu versuchen.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey