Frage an Thomas Kossendey von Michael S. bezüglich Recht
Hallo Herr Kossendey,
wie sie sicher wissen sind im Entwurf von Frau v. d. Leyen zu Internetsperren gegen Kinderpornographie diverse Ausnahmeregelungen für alle öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Schulen, Bibliotheken und kleine Internetprovider vorgesehen. Wie ist dieses in ihren Augen mit dem Gleichheitsgrundsatz des GG zu vereinbaren?
Stellen Sie sich bitte einmal vor ihr Rechner würde von einem Computervirus infiziert der unter anderem eine der gesperrten Seiten aufruft und sich danach rückstandsfrei entfernt. Für das BKA würde damit ein Anfangsverdacht entstehene, was regelmässig zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen führt. Halten Sie eine solche Reaktion für angemessen?
Und eine letzte Frage zum Thema: Halten Sie es für vertretbar die Anhörung zur Petition über die Ablehnung des Gesetzes für Internetsperren, welche bislang von fast 60.000 Menschen unterzeichnet wurde bewußt auf einen Termin nach der Wahl und einer Abstimmung über das Gesetz zu verschieben und damit die Sorgen soviele Bürger de facto zu ignorieren, wie es z.B. von Herrn Wiefelspütz angedeutet wurde. "Das wird keinen Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren haben" war seine Aussage dazu.
Sehr geehrter Herr Schlenker,
für Ihre Anfrage zum Thema Internetsperren gegen Kinderpornographie danke ich Ihnen. Die Diskussion über die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten wird derzeit auf vielen Ebenen geführt, und auch ich wurde mehrfach auf dieses Thema angesprochen. Ich möchte Sie deshalb auf meine Antwort an Herrn Peters verweisen, in der ich meine grundsätzliche Haltung verdeutlicht habe.
Sie sprechen in Ihrer Frage zudem die derzeit laufende Petition „Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009“ an und werfen der Politik vor, sich über die Sorgen der zeichnenden Bürger hinweg zu setzen. Dies ist keinesfalls so, da das Thema der Petition ja derzeit im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Technologie im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens diskutiert wird. Dort werden auch alle mit einem möglichen Verbot verbundenen noch offenen Fragen und Bedenken sehr genau geprüft.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey