Thomas Kemmerich
FDP
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Frage von Manfred G. •

Warum sind Sie gegen eine Ermittlung der Wohnfläche durch den Bauherrn?

Sehr geehrter Herr Kemmerich,

seit Jahren ist bekannt, dass die Quadratmeterangaben in vielen Bauträgerverträgen und damit auch in Mietverträgen nicht stimmen, was zu einem falschen Kaufpreis und zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt. Seit 2019 gibt es den Vorschlag die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Wird die falsche Angabe im Nachhinein festgestellt, muss der Bewohner ein Recht auf Korrektur haben. Einstimmigkeit der Eigentümer darf nicht Voraussetzung sein. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei? Eine WEG / GdWE ist keine Wohnanlage im kommunalen Wohnungsbau! Hier treffen sich Menschen nach Fertigstellung des Gebäudes, die in der Regel erstmals lernen, eine Wohnanlage zu verwalten und zu erhalten. Wegen deren Unerfahrenheit, muss es Aufgabe der Politik sein, erkennbare Mängel abzuwenden.

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Manfred G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mir ist bekannt, dass Abweichungen bei Wohnflächen auftreten.

Dies beruht nach meiner Kenntnis oftmals darauf, dass für die Berechnung der Wohnfläche unterschiedliche Regelwerke zu Grunde gelegt werden. So kann es bei Berechnung nach der Wohnflächenverordnung und bei der Berechnung nach der DIN 277 zu erheblichen Unterschieden kommen. Diese Regelwerke – es gibt neben den genannten noch weitere - haben unterschiedliche Zielrichtungen bzw. Vorbedingungen.

Hier ziehen wir als Freie Demokraten die Freiheit der Vertragsparteien, ein für ihre jeweilige Situation am besten passendes Regelwerk zu vereinbaren, einer starren einheitlichen Vorgabe vor.

Soweit es tatsächliche Abweichungen bei Anwendung desselben Regelwerkes gibt, bin ich bisher der Meinung, dass die gesetzlichen Regeln – auch im Wohnungseigentumsrecht – ausreichend Möglichkeiten bis hin zu gerichtlicher Durchsetzung zur Korrektur falscher Wohnflächenangaben vorsehen.

Ich lasse mich jedoch gern durch konkrete Erfahrungen aus der Praxis korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Kemmerich

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