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Thomas Jarzombek
CDU
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Frage von Cornelia T. •

Frage an Thomas Jarzombek von Cornelia T.

Sehr geehrter Herr Jarzombek,
ich gebe eingangs direkt zu, Sie sind nicht mit meiner Stimme in den Bundestag gekommen. Aber dennoch sollten Sie die Interessen der Bürger in Ihrem Wahlkreis dort vertreten. Rund 3/4 der deutschen Bevölkerung ist gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel und den Anbau solcher Genlebensmittel bei uns. Die Zahl wird auch in Ihrem Wahlkreis nicht großartig anders sein.
Wie erklären Sie mir als Bürgerin Ihres Wahlkreises dann Ihr Abstimmungsverhalten bei der Genmais-Abstimmung?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Triebe

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Triebe,

vielen Dank für Ihre Frage zu meinem Abstimmungsverhalten bezüglich des Anbaus von Genmais.

Bei der von Ihnen angesprochenen Genmais-Abstimmung ging es um die so genannte Maissorte 1507. Der im Bundestag diskutierte Antrag der Grünen, die den Anbau von Mais 1507 verbieten möchten, wurde u.a. damit begründet, dass es keine ausreichenden Untersuchungen zu den Auswirkungen dieser Maissorte auf die Gesundheit von Menschen und Tieren gebe und dass eine Resistenz gegenüber dem Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glufosinat vorhanden sei. Hierbei muss man wissen, dass der Mais 1507 bereits seit 2005 als Futtermittel und seit 2006 als Lebensmittel in der EU zugelassen ist. Bei der auf europäischer Ebene getroffenen Entscheidung ging es also letztlich „nur“ noch darum, ob diese Maissorte auch innerhalb der EU angebaut werden darf.

Die Maissorte 1507 wird vom US-amerikanischen Hersteller Pioneer Hi-Bred produziert. Bei dem Verfahren wird dem Mais ein aus dem Bodenbakterium Bacillus thuringiensis (Bt) stammendes Gen eingefügt, wodurch der Mais gegen bestimmte Schädlinge resistent wird. Außerdem wird er gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glufosinat tolerant gemacht. Dieses ist allerdings in der EU ohnehin nicht zur Anwendung für den Maisanbau zugelassen.

Meines Erachtens ist es wichtig, dass man sich bei der Entscheidung über die Zulassung von gentechnisch veränderten Produkten nicht von ideologischen Grundsätzen, sondern von wissenschaftlichen Ergebnissen leiten lässt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist für die wissenschaftliche Bewertung und Überprüfung der gesundheitsschädlichen Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen verantwortlich. Sie ist eine unabhängige europäische Behörde.

Im Falle von Mais 1507 hat die EFSA seit 2001 insgesamt sechs befürwortende Stellungnahmen vorgelegt, zuletzt 2012. Schädliche Auswirkungen für Mensch und Umwelt seien nicht zu erwarten. Ich sehe diese Stellungnahmen als maßgebliche wissenschaftliche Grundlage jeglicher Entscheidungen bezüglich des Anbaus von Mais 1507 innerhalb der EU.

Grundsätzlich wird es zukünftig in der Welt auch darum gehen, mehr als neun Milliarden Menschen zu ernähren. Es sollten deshalb nicht nur die Risiken, sondern auch die Chancen der Gentechnik zur Ernährung der Weltbevölkerung berücksichtigt werden. Und letztlich sollte eine Entscheidung dann auf Grundlage fundierter wissenschaftlicher Informationen getroffen werden. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereits seit Ende der 1980er Jahre Forschungsprojekte zu Fragen der biologischen Sicherheit gefördert, darunter auch 142 Projekte zur Sicherheitsbewertung gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Projekte, so das Resümee der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, lieferten keine wissenschaftlichen Belege für schädliche Auswirkungen für Mensch und Umwelt.

Ebenso ist das Thema wichtig für die wissenschaftliche Forschung. Denn Forschung und Anbau sind miteinander verknüpft. Um die Expertise, z.B. auch im Bereich der grünen Gentechnik, in Deutschland zu halten, müssen wir unseren attraktiven Wissenschaftsstandort für die Forscher und andere Akteure in diesem Gebiet technologieoffen lassen.

Wie Sie sehen, gibt es also mehrere Gründe für meine Ablehnung des Antrags der Grünen, der auch insgesamt unzureichend begründet war. Im Übrigen hat sich die Bundesregierung bei der Abstimmung auf europäischer Ebene im Rat für allgemeine Angelegenheiten am 11. Februar 2014 der Stimme enthalten. Im Rat wurde letztlich keine qualifizierte Mehrheit weder für noch gegen den Vorschlag erreicht, so dass die letzte Entscheidungsgewalt schließlich bei der Kommission lag. Sie hat sich nun dazu entschieden, den Anbau der Maissorte 1507 in Europa zu erlauben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine zufriedenstellende Antwort geben konnte und Sie mir, wenn auch nicht bei der letzten, so doch bei der nächsten Wahl Ihre Stimme geben werden.

Mit den besten Grüßen
Thomas Jarzombek

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