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Thomas Jarzombek
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Frage von Peter W. •

Frage an Thomas Jarzombek von Peter W. bezüglich Verkehr

sehr geehrter Herr Jarzombeck,

vielen Dank für Ihre Antwort zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Verkehrsteilnehmern vom 10.11.2011.
Sie haben darauf hingewiesen das ab dem 19.01.2013 neue PKW- führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein sollen.
Bedeutet das, es von einer Verkehrkontrolle oder einem Unfall abhängt ob ein aus gesundheitlichen Gründen, Medikamenten abhängiger, Fahruntüchtiger, egal ob jung oder Greis überprüft werden kann?
Heist das ich kann 100 Jahre alt sein, nicht mehr ohne Rollator laufen können,halb blind sein,halb taub sein ,keine Reaktionsfähigkeit mehr haben und trotzdem schnelle große Pkw fahren?
Wird nach Massenunfällen auf Autobahnen festgestellt ob ggf. ein Teil der Fahrer vielleicht durch Medikamente etc. fahruntüchtig war?
Wie soll dann verhindert werden,das in einer Großstadt wie Berlin Fußgänger,Kinder Radfahrer etc. von Fahruntüchtigen schwer verletzt oder totgefahren werden?
Ich bin in Berlin bisher in 40 Jahren erst 2 mal in eine Fahrzeugkontrolle gekommen!
Warum unternehmen die Politiker nichts gegen diesen Missstand und schaffen Reglungen wie in Amerika?
Hat die Politik Angst vor den Lobbyisten der Autoindustrie und den Autoclubs und deren Millionen Mitgliedern und Wählern?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wulf,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 10. November 2011 zum Thema Verkehrssicherheit.

Laut den statistischen Daten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind Senioren ab 65 Jahren deutlich seltener an Unfällen beteiligt, als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Beispielsweise waren im Jahr 2010 demnach 11% der Beteiligten Senioren, obwohl ihr Bevölkerungsanteil etwa 20% beträgt.

Gleichwohl wirbt das Bundesministerium für freiwillige Gesundheitschecks bei Senioren, da diese als sinnvolle präventive Maßnahme angesehen werden, um sich über die eigene Fahrkompetenz und die Bedeutung krankheitsbedingter Leistungseinbußen für die eigene Mobilität zu informieren.

Zur Steigerung der Akzeptanz solcher Gesundheitschecks soll hier jedoch auf Freiwilligkeit gesetzt werden. Nach Auffassung der christlich-liberalen Bundesregierung ist dabei insbesondere das nahe Umfeld der älteren Verkehrsteilnehmer gefordert. So können etwa die erwachsenen Kinder oder der Hausarzt vertrauensvoller Ratgeber und wichtige Bezugspersonen sein, um Fragen der Verkehrssicherheit zu erörtern und Lösungen für Probleme zu finden. Nähere Angaben zu diesem Thema finden Sie im „Verkehrssicherheitsprogramm 2011“ welches Bundesminister Dr. Peter Ramsauer erst kürzlich vorgestellt hat.

Ungeachtet dessen sieht das Gesetz aber vor, dass einem derart gesundheitlich eingeschränkten Mitmenschen, wie etwa in dem von Ihnen geschilderten drastischen Fall, die Fahrerlaubnis von der Fahrerlaubnisbehörde entzogen wird. Daher ist die Polizei dazu verpflichtet, entsprechende Informationen über die mangelnde Eignung an die Fahrerlaubnisbehörde zu übermitteln (vgl. § 2 Absatz 12 StVG). Die Polizei wiederum kann diese Informationen im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen oder aber auch durch Hinweise aus der Bevölkerung erlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek

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