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Frage von Bernd M. •

Frage an Thomas Hummel von Bernd M. bezüglich Staat und Verwaltung

Grüß Gott!

Die Bayerische Verfassung blickt auf eine über 60 Jahre alte Tradition zurück. Sie wurde wie jedes Gesetz desöfteren geändert, aber im wesentlichen ist sie die alte geblieben. Sie war aber von Haus aus als Verfassung eines deutschen Bundeslandes konzipiert, wenngleich Bayern anfangs ein mehr oder weniger unabhängiger Staat war - was er leider nicht lange geblieben ist.

Würde die BV, den Erfolg Ihres und auch meinen Strebens nach Unabhängigkeit vorausgesetzt, aus Ihrer Sicht den Notwendigkeiten eines selbständigen Staates gerecht? Welche Änderungen müsste man vornehmen?

Im übrigen möchte ich Ihnen meinen Kompliment ausdrücken, dass Sie die an Sie gerichteten Fragen immer derart schnell und sachlich präzise beantworten. Davon könnten sich andere Kandidaten hier eine Scheibe abschneiden. Ich nehme an, dass sich das auch in der Zahl der Fragen niedergeschlagen hat - für den Bewerber einer kleinen Partei ist das schon außergewöhnlich.

Viele Grüße aus dem Vorort,

B. Mieler.

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BAYERNPARTEI

Grüß Gott, Herr Mieler!

"Würde die BV, den Erfolg Ihres und auch meinen Strebens nach Unabhängigkeit vorausgesetzt, aus Ihrer Sicht den Notwendigkeiten eines selbständigen Staates gerecht?"
Als Übergangsverfassung, denke ich, schon. Aber ansonsten ist sie eben auf die Bedürfnisse eines Glied- und keines unabhängigen Staates zugeschnitten. In dieser Funktion hat sie sich aber in den letzten sechs Jahrzehnten hervorragend bewährt.

"Welche Änderungen müsste man vornehmen?"

- mehr Föderalismus, Aufwertung der Bezirke, Vertretung der Bezirke in einer zweiten Kammer (Senat)

- klare Trennung zwischen Zuständigkeiten der einzelnen Ebenen

- Eigenfinanzierung der Kommunen durch gemeindliche Steuern statt Staatszuweisungen

- mehr direkte Demokratie, einfachere Volksbegehren, Direktwahl des Ministerpräsidenten

- Verbesserung der Gewaltenteilung, Einführung eines Staatsoberhaupts

- verbesserter und um moderne Rechte erweiterter Grundrechtsteil mit eindeutigen Abwehrrechten statt Programmsätzen

- ein unabhängiger, nicht von der Politik eingesetzter Verfassungsgerichtshof

Mit diesen Änderungen würden wir meinesachtens nicht nur die Mängel der Bayerischen Verfassung beheben, sondern großteils auch das Grundgesetz an Demokratie und Modernität überholen. Es gäbe aber mit Sicherheit noch genug andere Reformen, die man einfachgesetzlich umsetzen müßte. (Außerdem weiß ich genau, daß mir noch zwei, drei bahnbrechende Ideen einfallen werden, sobald ich diese Antwort losgeschickt habe.)

"Im übrigen möchte ich Ihnen meinen Kompliment ausdrücken, dass Sie die an Sie gerichteten Fragen immer derart schnell und sachlich präzise beantworten."

Danke, danke. Leider war ich in den letzten Tagen wahlkampfmäßig etwas zu sehr eingespannt und konnte nicht immer sofort antworten. Aber dementsprechend hat sich auch die Fragenfrequenz an mich gleich verringert, sodaß ich nicht allzuweit im Rückstand bin...

Mit sachlich-präzisen Grüßen,

Thomas Hummel