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Thomas Hering
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Frage von Thomas W. •

Wann und wie wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen 2024 des TV-H auf die Hessischen Beamten übertragen?

Sehr geehrter Herr Hering,
diese Anfrage ergeht an SIe in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Innenausschusses.

1. Wann und wie wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen 2024 des TV-H auf die Hessischen Beamten übertragen?

2. Sind in diesem Jahr weitere Besoldungsanpassung geplant? Von einer amtsangemessenen Besoldung ist Hessen noch ein gutes Stück entfernt.

Vorab vielen Dank!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. W..

 

Zu Ihrer ersten Frage versichere ich Ihnen unter Hinweis auf den christlich-sozialen Koalitionsvertrag, dass wir bestrebt sind, „die Tarifverhandlungsergebnisse weiterhin zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtenbesoldung und –Versorgung zu übertragen“. Die hier enthaltenen Formulierungen sind der Tatsache geschuldet, dass die Beamtenbesoldung und -versorgung per Gesetz geregelt werden muss. Formulierungsfragen sind für Sie sicherlich zweitrangig, von daher ganz konkret der erklärte politische Wille zu einer Übertragung auf die Beamtenbesoldung und zwar mit vordringlicher Priorität, was die Schaffung der rechtlichen Grundlagen betrifft. Eine Umsetzung ist noch im Laufe 2024 vorgesehen. Auch soll und muss aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten die Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro noch in 2024 an unsere Beamtinnen und Beamten fließen.

 

Ebenso kann ich Ihre zweite Frage mit einem Ja beantworten, wobei mehrere Schritte vorgesehen sind: Mit ebenfalls vordringlicher Priorität  sollen die Besoldungs- und Versorgungsbezüge entsprechend der durch das BVerfG konkretisierten Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 GG angepasst werden. Es geht um leistungsgerechte, amtsangemessene und konkurrenzfähige Beamtenbesoldung und gute Bezahlung im öffentlichen Dienst. Der eingeschlagene Weg zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben soll entschieden fortgesetzt werden, wie bereits ebenfalls im Koalitionsvertrag an prominenter Stelle bekannt wird. In diesem Sinne werden wir nicht nachlassen und noch weitere Schritte in der Folgezeit unternehmen, um das bestehende Alimentationsdefizit zu beseitigen und den ausreichenden Abstand zur Grundsicherung wiederherzustellen. 

 

Gerne habe ich Ihnen geantwortet, zumal auch ich nach 25 Jahren im Polizeidienst hier im regelmäßigen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen stehe und als ersten Schritt verfassungskonforme Bezahlung sehe, mich aber auch grundsätzlich für amtsangemessene, konkurrenzfähige Bezahlung/Besoldung einsetze.

Zur Verfassungskonformität mein abschließender Hinweis, dass diese Gerichtsentscheidung und Vorgabe alle Bundesländer betrifft und Hessen bereits vor der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Reparaturprozess gestartet hatte und hier im Ländervergleich eine Vorreiterrolle einnimmt. Darauf werden wir uns aber nicht ausruhen.

 

Mit den besten Grüßen und Dank für Ihre Anfrage

 

Thomas Hering

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