Frage an Thomas Hegenbarth von Nils M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hegenbarth,
dass Sie und Ihre Partei für den Schutz von Whistleblowern eintreten dürfte jedem bekannt sein. Um so mehr verwundert mich Ihre Antwort im Kandidatencheck, dass gestohlene Bankdaten, die zur Aufklärung von Steuerhinterziehung führen, nicht angekauft werden sollen. Ist Steuerhinterziehung kein Vergehen an der Allgemeinheit und die Weitergabe dieser Daten damit nicht auch ein "Whistleblow"? Wodrin unterscheidet sich Ihrer Meinung nach die Weitergabe von Geheimdienst- und Bankdaten?
Freundliche Grüße,
Nils Mainz
Sehr geehrter Herr Mainz,
Bis heute fehlt jede gesetzliche Grundlage für den legalen Ankauf dieser Steuer-CDs. Sicherlich, Steuerstraftaten aufzudecken ist richtig, dies muss aber auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit geschehen. Insoweit teile auch ich die Auffassung einiger unsere Landtagsabgeordneten, dass ein NRW Minister, sich wiederholt über den Rechtsstaat gestellt hat und dabei offenbar bewusst in die Verhandlungen zum Steuerabkommen mit der Schweiz eingegriffen, gefährdet und darüber hinaus noch wirtschaftliche Beschaffungskriminalität unterstützt hat. Zusätzlich wird der Schwarzmarkt durch solche Ankäufe gefördert, denn Mitarbeiter in der Schweiz werden durch die geschaffenen Anreize zum Missbrauch des Bankgeheimnisses angestiftet. Das kann nicht im Sinne von politisch korrekt agierenden Menschen sein. Was den entscheidenden Unterschied ausmacht wird bei dem Blick auf Prominente Whistleblower wie Bradley Manning oder Edward Snowden klar, beide haben durch ihren Einsatz fast alles verloren, ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und auch ihre Freiheit. Ich denke der Ankauf von Steuer CDs ist kaum mit politisch, engagiertem Whistleblowing zu vergleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hegenbarth