Frage an Thomas Gehring von Martin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gehring,
In Bayern gibt es, anders als in anderen Bundesländern, bisher kein Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch hier in Bayern solch ein Gesetz eingeführt wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Rey,
ich setze mich gerne ein für mehr Transparenz in der Bayerischen Landesverwaltung. Ziel für ein Informationsfreiheitsgesetz ist die "gläserne Verwaltung", die entsprechend dem Leitbild der Verwaltungsreform serviceorientiert dem Bürger zur Verfügung steht. Über die bisherigen Informationsmöglichkeiten hinaus soll das IFG - natürlich unter Wahrung des Datenschutzes - die demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern, Voraussetzung für eine demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger schaffen und eine intensivere Kontrolle staatlichen Handelns ermöglichen.
Was im Bund möglich ist, muss auch in Bayern umsetzbar sein. Die Bundesländer dürfen nicht länger auf ihrer Amtsverschwiegenheit beharren. Der freie Zugang zu Information ist ein Bürgerrecht, das Beteiligung oft erst ermöglichen hilft, gerade wenn es sich um Informationen zu geplanten Großprojekte handelt, von denen viele Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. Der freie Zugang zu Informationen kann Bürgern helfen, sich politisch einzubringen und kann u.U. auch Schutz gegen mögliche Korruption sein.
Transparenz schafft auch mehr Vertrauen in Politik und Verwaltung. Bayern muss sich deshalb bewegen. In den meisten anderen Bundesländern sind die Datenschutzbeauftragten auch für die Informationsfreiheit zuständig und überwachen die Einhaltung der Vorschriften.
Dort, wo es Informationsrechte gibt, werden sie jedenfalls rege genutzt. In rund der Hälfte der Fälle waren die Anträge auch erfolgreich. Schrankenlos ist der Informationsanspruch allerdings nicht: Persönliche Daten, Geschäftsgeheimnisse, Entscheidungsvorlagen und Ähnliches müssen in der Regel nicht herausgegeben werden.
Auch in Bayern gibt es heute schon, trotz fehlendem IFG, sehr viele Großstädte (über 100.000 Einwohner) die bereits das IFG eingeführt haben und gut damit leben. Diesem Beispiel sollte der Freistaat Bayern nun endlich folgen. Das 2016 eingeführte Bayerische Datenschutzgesetz betont zwar in Artikel 36 das Recht auf Auskunft über Dateien und Akten öffentlicher Stellen, schränkt dies aber gleichzeitig wieder ein, weil dort auch festgelegt ist, dass ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt werden muss. Hier braucht es meiner Meinung nach einen Paradigmenwechsel. Die Verantwortung und Pflicht der Begründung muss bei der Verwaltung liegen. Diese muss darlegen, warum eine Information ausnahmsweise nicht offengelegt werden kann. Erst dann ist der Anspruch an ein Informationsfreiheitsgesetz tatsächlich realisierbar.
https://informationsfreiheit.org/
https://www.anstageslicht.de/aktuelle-entwicklungen/intransparenz/noifg/
https://www.gruene-fraktion-bremen.de/presse/pressearchiv/presse-2001/informationsfreiheitsgesetz-erster-schritt-zu-mehr-buergerrechten-und-akteneinsicht-fuer-jedermann/
https://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Niedersachsen/Informationsfreiheitsgesetz-SPD-und-Gruene-wollen-mehr-Transparenz-in-Niedersachsen
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gehring