Frage an Thomas Gehring von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gehring
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen vom 21.7.2000 und 27.11.2007 den Kreis von Fraktionsfunktionsträgern, die Zulagen aus dem Fraktionshaushalt erhalten dürfen, sehr eng gezogen und auf die Fraktionsvorsitzenden und DEN Parlamentarischen Geschäftsführer, also einen, beschränkt. In der Rechnungslegung 2017 für die Landtagsfraktionen (Drs. 17/23044) wurde erstmals der Kreis der Empfänger von Fraktionszulagen näher bezeichnet. Insgesamt gibt Ihre Fraktion 50.508 EUR oder 1.9 Prozent hierfür aus.
Dabei fällt auf, dass 5 Funktionsträger (29.4% der Fraktionsmitglieder) Zulagen durch Ihre Fraktion erhalten. Darunter befinden sich auch Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden.
Wie lässt sich diese Praxis Ihrer Fraktion mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbaren und planen Sie hier, diese Praxis zu ändern?
Darüber hinaus fällt auf, dass der Fraktionsvorsitzende eine Fraktionszulage in Höhe von fast 63 Prozent der regulären Diät erhält. Wonach berechnet sich diese Zulage wie auch die anderen Zulagen, die Ihre Fraktion zahlt?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage: Der Umgang der Parteien und Fraktionen mit den staatlichen Mitteln muss in einer parlamentarischen Demokratie gründlich kontrolliert werden und transparent gestaltet sein. Darum ist es gut, dass Sie sich für dieses komplexe Themenfeld interessieren. Die von Ihnen genannten Zahlen sind nicht alle ganz zutreffend - möglicherweise liegt teilweise eine Verwechslung mit anderen Fraktionen vor.
Richtig ist:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag zahlt in der 17. Legislaturperiode folgende zusätzliche Aufwandsentschädigungen:
• Die beiden Fraktionsvorsitzenden und der Parlamentarische Geschäftsführer erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 13 Prozent einer Diät (entspricht derzeit €1.064).
• Die beiden weiteren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 6,5 Prozent einer Diät (entspricht derzeit € 532).
Diese Zahlungen sind jeweils voll einkommenssteuerpflichtig.
Die Abgeordneten unserer Fraktion veröffentlichen auf ihren jeweiligen Internetseiten detailliert, welche Einkünfte sie aus ihrem Landtagsmandat haben. Dort finden Sie also weitere Details.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft und stehe für Rückfragen sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gehring