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Thomas Dietz
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Frage von Sabine S. •

Verwendung von Steuermitteln für Abgeordnetentätigkeit - Warum?

Sie verweigern die Auskunft über die Verwendung der Steuermittel für Ihre Abgeordnetentätigkeit (siehe Ihre Begründung Transparenzversprechen auf Abgeordnetenwatch). Warum?

Es ist doch nachvollziehbar, dass die Bürger Auskunft über diese Verwendung haben wollen (siehe Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten Sie ja auch noch eine steuerfreie Aufwandspauschale von ca. 5400 €.

Entgegen Ihrer Behauptung, dass ein normaler Arbeitnehmer dies nicht abverlangt bekäme, muss ein Arbeitnehmer dies offenlegen, wenn er dafür überhaupt eine Steuerermäßigung bekommen will.

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Sehr geehrte Frau Sch.,

ich verweigere die Auskunft mit Sicherheit nicht, sondern ich verweigere den weiteren Akt der Selbstverwaltung und Bürokratie, darüber auch noch Buch führen zu müssen. Die Kosten sind zum großen Teil Fix, zum Beispiel eine Zweitwohnung in Berlin mit entsprechendem Preis und Nebenkosten und wer das im Gegensatz zu mir nicht hat, der bezahlt eben das Hotel davon, wenn er in Berlin oder anderen Orten der Republik dienstlich ist. Weiterhin bestreiten die Abgeordneten davon die Fahrt- und Fahrzeugkosten bei durchschnittlichen Kilometerleistungen von 40-60 Tausend Kilometern im Jahr. Davon bezahlt man die Büros und deren Nebenkosten, sowie ähnliche Aufwendungen. Im Gegensatz zu Selbständigen, Freiberuflern und Arbeitnehmern, können Abgeordnete von ihrer Entschädigung keine Kosten absetzen. Dafür gibt es die Aufwandspauschale, die zum Zwecke der Vereinfachung pauschal ist. Viele Abgeordnete haben mehr Aufwände und Kosten als die Pauschale. Aber das ist dann eben so. Die Abgeordneten bezahlen (entgegen anders lautender Gerüchte in der Bevölkerung) 42 Prozent Einkommenssteuer + Solidaritätszuschlag. Das sind praktisch fast 50%. Wie gesagt, Kosten wie eine Zweitwohnung, zusätzliche Büros oder doppelte Haushaltsführung oder Fahrzeuge sind steuerlich nicht anrechenbar, da mit der Pauschale abgegolten. Dazu kommen dann nach aktuellem Stand noch ca. 1140 Euro für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (bei mir AOK+), die direkt an die Krankenkasse zu leisten sind. Das ist bei jüngeren Abgeordneten, die eventuell privat versichert sind, eventuell etwas weniger. Aber ich spreche ja von mir. Wir verdienen gut, aber wir leisten auch absolut überdurchschnittliche Abgaben. 

Trotzdem reichen meine monatlichen Steuern in Vorauszahlung, kaum für die Unterhaltkosten auch nur eines einzigen umA. Man muß das mal in Relation setzen. Welche Kosten der Staat für eine einzige Person aufbringt, die über die Grenze gekommen ist.

 

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